{"id":1701,"date":"2026-02-01T01:03:56","date_gmt":"2026-02-01T00:03:56","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/sicherheitsbeauftragter\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:11","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:11","slug":"sicherheitsbeauftragter","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/sicherheitsbeauftragter\/","title":{"rendered":"Sicherheitsbeauftragter"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Sicherheitsbeauftragter bezeichnet eine innerbetriebliche Unterst\u00fctzungsfunktion im Arbeitsschutz. Die Rolle dient der Pr\u00e4vention von Unf\u00e4llen und Gesundheitsgefahren.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Sicherheitsbeauftragter ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur innerbetrieblichen Unterst\u00fctzung des betrieblichen Arbeitsschutzes insgesamt. Der Begriff bezeichnet einen vom Arbeitgeber bestellten Arbeitnehmer mit unterst\u00fctzender Funktion bei Sicherheit und Gesundheit. Ein Sicherheitsbeauftragter liegt vor, wenn eine schriftliche Bestellung unter Ber\u00fccksichtigung von Gefahren und Besch\u00e4ftigtenzahl erfolgt. Voraussetzung ist eine ausreichende fachliche N\u00e4he zum Arbeitsbereich ohne \u00dcbertragung von Weisungs- oder Kontrollbefugnissen. Rechtsgrundlage ist \u00a7 22 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) mit Regelungen zu Bestellung, Stellung und Schutz. Sicherheitsbeauftragter begr\u00fcndet keine eigenst\u00e4ndige Arbeitgeberfunktion und ersetzt keine Fachkraft f\u00fcr Arbeitssicherheit vollst\u00e4ndig. Abzugrenzen ist die Funktion von sicherheitsbezogenen T\u00e4tigkeiten mit Bewachungs- oder Ordnungsaufgaben nach Gewerberecht. Sicherheitsbeauftragter wirkt ohne Weisungsbefugnis beratend auf sichere Arbeitsabl\u00e4ufe und regelkonformes Verhalten hin. Die T\u00e4tigkeit ist praxisrelevant f\u00fcr Pr\u00e4vention, innerbetriebliche Kommunikation und kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsschutzes.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Sicherheitsbeauftragter bezeichnet eine innerbetriebliche Unterst\u00fctzungsfunktion im Arbeitsschutz. Die Rolle dient der Pr\u00e4vention von Unf\u00e4llen und Gesundheitsgefahren. Definition Sicherheitsbeauftragter ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur innerbetrieblichen Unterst\u00fctzung des betrieblichen Arbeitsschutzes insgesamt. Der Begriff bezeichnet einen vom Arbeitgeber bestellten Arbeitnehmer mit unterst\u00fctzender Funktion bei Sicherheit und Gesundheit. Ein Sicherheitsbeauftragter liegt vor, wenn eine schriftliche Bestellung unter [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1701","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1701","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1701\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10429,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1701\/revisions\/10429"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1701"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1701"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1701"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}