{"id":1719,"date":"2026-02-01T01:03:57","date_gmt":"2026-02-01T00:03:57","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/sonderurlaub\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:11","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:11","slug":"sonderurlaub","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/sonderurlaub\/","title":{"rendered":"Sonderurlaub"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Sonderurlaub bezeichnet eine zeitlich begrenzte Freistellung aus pers\u00f6nlichen Gr\u00fcnden. Er besteht unabh\u00e4ngig vom gesetzlichen Erholungsurlaub.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Sonderurlaub ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine vor\u00fcbergehende Freistellung von der Arbeitspflicht aus pers\u00f6nlichen Gr\u00fcnden des Arbeitnehmers. Sonderurlaub liegt vor, wenn der Arbeitnehmer unverschuldet f\u00fcr eine verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig kurze Zeit an der Arbeitsleistung gehindert ist. Voraussetzung ist ein in der Person liegender Grund ohne Zusammenhang mit der betrieblichen Sph\u00e4re. Die Dauer ist auf wenige Arbeitstage begrenzt und richtet sich nach Anlass und Regelungslage. Die Verg\u00fctungspflicht besteht nur, soweit eine gesetzliche oder vertragliche Anspruchsgrundlage festgelegt ist. Ma\u00dfgebliche Rechtsgrundlage ist \u00a7 616 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB). Sonderurlaub kann durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag konkretisiert oder ausgeschlossen sein. Sonderurlaub begr\u00fcndet keinen eigenst\u00e4ndigen Anspruch auf Freistellung ohne entsprechende Grundlage. Gegen\u00fcber dem Erholungsurlaub unterscheidet sich Sonderurlaub durch seinen Zweck au\u00dferhalb der Erholung. In der arbeitsrechtlichen Praxis ist Sonderurlaub f\u00fcr kurzfristige pers\u00f6nliche Verhinderungen von Bedeutung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Sonderurlaub bezeichnet eine zeitlich begrenzte Freistellung aus pers\u00f6nlichen Gr\u00fcnden. Er besteht unabh\u00e4ngig vom gesetzlichen Erholungsurlaub. Definition Sonderurlaub ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine vor\u00fcbergehende Freistellung von der Arbeitspflicht aus pers\u00f6nlichen Gr\u00fcnden des Arbeitnehmers. Sonderurlaub liegt vor, wenn der Arbeitnehmer unverschuldet f\u00fcr eine verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig kurze Zeit an der Arbeitsleistung gehindert ist. Voraussetzung ist [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1719","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1719","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1719\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10447,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1719\/revisions\/10447"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1719"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1719"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1719"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}