{"id":1720,"date":"2026-02-01T01:03:57","date_gmt":"2026-02-01T00:03:57","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/sonderzahlung\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:11","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:11","slug":"sonderzahlung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/sonderzahlung\/","title":{"rendered":"Sonderzahlung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Sonderzahlung ist eine zus\u00e4tzliche Geldleistung des Arbeitgebers neben dem laufenden Arbeitsentgelt. Sie beruht nicht auf einem gesetzlichen Automatismus.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Sonderzahlung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine zus\u00e4tzliche Verg\u00fctungsleistung des Arbeitgebers au\u00dferhalb der laufenden regelm\u00e4\u00dfigen Entgeltzahlung. Sonderzahlung liegt vor, wenn die Leistung nicht als unmittelbare Gegenleistung f\u00fcr die laufende Arbeitsleistung geschuldet ist. Voraussetzung ist eine individual- oder kollektivrechtliche Anspruchsgrundlage oder eine gleichf\u00f6rmige tats\u00e4chliche Leistungspraxis. Die Anspruchsentstehung kann sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher \u00dcbung ergeben. Fehlt eine solche Grundlage, besteht kein Anspruch auf die Leistung. Der Zweck der Sonderzahlung kann in der Honorierung von Arbeitsleistung, Betriebstreue oder einer kombinierten Zielsetzung liegen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Gew\u00e4hrung besteht nicht. Sonderzahlung kann unter Voraussetzungen widerruflich ausgestaltet oder an Stichtage gekn\u00fcpft sein. R\u00fcckzahlungsvereinbarungen sind nur im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zul\u00e4ssig. Von laufendem Arbeitsentgelt unterscheidet sich Sonderzahlung durch ihren zus\u00e4tzlichen und nicht periodisch geschuldeten Charakter. In der arbeitsrechtlichen Praxis ist Sonderzahlung f\u00fcr Verg\u00fctungsstruktur, Bindungseffekte und Gleichbehandlung ma\u00dfgeblich.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Sonderzahlung ist eine zus\u00e4tzliche Geldleistung des Arbeitgebers neben dem laufenden Arbeitsentgelt. Sie beruht nicht auf einem gesetzlichen Automatismus. Definition Sonderzahlung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine zus\u00e4tzliche Verg\u00fctungsleistung des Arbeitgebers au\u00dferhalb der laufenden regelm\u00e4\u00dfigen Entgeltzahlung. Sonderzahlung liegt vor, wenn die Leistung nicht als unmittelbare Gegenleistung f\u00fcr die laufende Arbeitsleistung geschuldet ist. Voraussetzung [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1720","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1720","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1720\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10448,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1720\/revisions\/10448"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1720"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1720"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1720"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}