{"id":1723,"date":"2026-02-01T01:03:57","date_gmt":"2026-02-01T00:03:57","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/sonntagszuschlag\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:11","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:11","slug":"sonntagszuschlag","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/sonntagszuschlag\/","title":{"rendered":"Sonntagszuschlag"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Der Sonntagszuschlag ist eine zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung f\u00fcr tats\u00e4chlich geleistete Arbeit an Sonntagen. Er wird neben dem Grundlohn gezahlt und ist arbeitsvertraglich oder kollektivrechtlich geregelt.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Der Sonntagszuschlag ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Er bezeichnet eine zus\u00e4tzliche Geldleistung des Arbeitgebers f\u00fcr Arbeitsstunden an Sonntagen zwischen 0 und 24 Uhr. Der Sonntagszuschlag wird nur gew\u00e4hrt, wenn eine tats\u00e4chliche Arbeitsleistung in diesem Zeitraum objektiv erbracht wird. Er setzt voraus, dass Sonntagsarbeit nach dem Arbeitszeitgesetz zul\u00e4ssig festgelegt ist. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung des Sonntagszuschlags besteht nicht. Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder betrieblicher \u00dcbung. Steuerlich ist der Sonntagszuschlag nach \u00a7 3b Einkommensteuergesetz (EStG) beg\u00fcnstigt. Die Steuerfreiheit ist auf einen Zuschlag von h\u00f6chstens f\u00fcnfzig Prozent des Grundlohns begrenzt. Der Grundlohn ist dabei mit maximal f\u00fcnfzig Euro je Stunde anzusetzen. Sozialversicherungsrechtlich gelten erg\u00e4nzend die Vorgaben der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Der Sonntagszuschlag begr\u00fcndet keinen Ersatz f\u00fcr den gesetzlich vorgeschriebenen Ersatzruhetag. Er ist von Feiertagszuschl\u00e4gen durch den Bezug ausschlie\u00dflich auf Sonntage abzugrenzen. In der Praxis dient der Sonntagszuschlag der Verg\u00fctung atypischer Arbeitszeiten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Der Sonntagszuschlag ist eine zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung f\u00fcr tats\u00e4chlich geleistete Arbeit an Sonntagen. Er wird neben dem Grundlohn gezahlt und ist arbeitsvertraglich oder kollektivrechtlich geregelt. Definition Der Sonntagszuschlag ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Er bezeichnet eine zus\u00e4tzliche Geldleistung des Arbeitgebers f\u00fcr Arbeitsstunden an Sonntagen zwischen 0 und 24 Uhr. Der Sonntagszuschlag wird nur gew\u00e4hrt, wenn [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1723","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1723","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1723\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10451,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1723\/revisions\/10451"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1723"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1723"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1723"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}