{"id":1749,"date":"2026-02-01T01:03:57","date_gmt":"2026-02-01T00:03:57","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/spesenabrechnung\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:12","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:12","slug":"spesenabrechnung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/spesenabrechnung\/","title":{"rendered":"Spesenabrechnung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Spesenabrechnung bezeichnet die formalisierte Erfassung und Geltendmachung dienstlich veranlasster Auslagen. Sie dient der finanziellen Abwicklung von Kosten im Zusammenhang mit beruflichen Reisen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Spesenabrechnung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Erfassung und Abrechnung dienstlich veranlasster Aufwendungen von Besch\u00e4ftigten. Sie umfasst die systematische Dokumentation erstattungsf\u00e4higer Kosten, die im Rahmen betrieblicher T\u00e4tigkeiten au\u00dferhalb der Arbeitsst\u00e4tte entstehen. Eine Spesenabrechnung liegt vor, wenn dienstliche Auslagen sachlich zugeordnet, zeitlich bestimmt und belegm\u00e4\u00dfig nachgewiesen sind. Erstattungsf\u00e4hig sind ausschlie\u00dflich Kosten, die objektiv durch die Ausf\u00fchrung arbeitsvertraglicher Pflichten verursacht wurden. Die Spesenabrechnung setzt voraus, dass Art, H\u00f6he und Anlass der Aufwendungen nachvollziehbar festgelegt und \u00fcberpr\u00fcfbar sind. Rechtsgrundlage f\u00fcr den Aufwendungsersatz ist \u00a7 670 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB), soweit keine spezielleren Regelungen bestehen. Die Spesenabrechnung begr\u00fcndet keinen eigenst\u00e4ndigen Anspruch ohne bestehendes Auftrags- oder Arbeitsverh\u00e4ltnis. Sie ist von der Lohnabrechnung abzugrenzen, da sie keinen Verg\u00fctungsbestandteil, sondern Kostenersatz betrifft. Die Spesenabrechnung dient in der Praxis der standardisierten Abwicklung betrieblicher Reisekosten und sonstiger dienstlicher Auslagen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Spesenabrechnung bezeichnet die formalisierte Erfassung und Geltendmachung dienstlich veranlasster Auslagen. Sie dient der finanziellen Abwicklung von Kosten im Zusammenhang mit beruflichen Reisen. Definition Spesenabrechnung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Erfassung und Abrechnung dienstlich veranlasster Aufwendungen von Besch\u00e4ftigten. Sie umfasst die systematische Dokumentation erstattungsf\u00e4higer Kosten, die im Rahmen betrieblicher T\u00e4tigkeiten au\u00dferhalb der Arbeitsst\u00e4tte entstehen. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1749","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1749","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1749\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10477,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1749\/revisions\/10477"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1749"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1749"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1749"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}