{"id":1768,"date":"2026-02-01T01:03:58","date_gmt":"2026-02-01T00:03:58","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/start-up\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:12","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:12","slug":"start-up","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/start-up\/","title":{"rendered":"Start-up"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Ein Start-up bezeichnet eine fr\u00fche Phase unternehmerischer T\u00e4tigkeit mit besonderem Entwicklungsfokus. Der Begriff wird \u00fcberwiegend f\u00fcr junge, innovationsgetriebene Unternehmen mit Wachstumsausrichtung verwendet.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Start-up ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein sehr junges Unternehmen mit noch nicht abgeschlossener Marktetablierung. Ein Start-up ist dadurch gekennzeichnet, dass eine unternehmerische T\u00e4tigkeit erst vor kurzer Zeit aufgenommen wurde. Die Einordnung als Start-up liegt vor, wenn eine fr\u00fche Unternehmensphase organisatorisch und wirtschaftlich festgelegt ist. Typisch ist die Ausrichtung auf innovative Produkte, Dienstleistungen oder Gesch\u00e4ftsmodelle mit Skalierungspotenzial. Regelm\u00e4\u00dfig besteht eine erh\u00f6hte Unsicherheit hinsichtlich Marktakzeptanz, Finanzierung und nachhaltiger Ertragskraft. Arbeitsrechtlich relevant ist die Zuordnung als Start-up bei der Einordnung betrieblicher Strukturen und Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse. Eine einheitliche gesetzliche Definition des Start-up besteht nicht. Der Begriff ist vom blo\u00dfen Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung unabh\u00e4ngig. Abzugrenzen ist das Start-up von klassischen Neugr\u00fcndungen ohne innovations- oder wachstumsbezogene Ausrichtung. In der Praxis dient die Verwendung des Begriffs Start-up h\u00e4ufig der Beschreibung besonderer unternehmerischer Rahmenbedingungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Ein Start-up bezeichnet eine fr\u00fche Phase unternehmerischer T\u00e4tigkeit mit besonderem Entwicklungsfokus. Der Begriff wird \u00fcberwiegend f\u00fcr junge, innovationsgetriebene Unternehmen mit Wachstumsausrichtung verwendet. Definition Start-up ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein sehr junges Unternehmen mit noch nicht abgeschlossener Marktetablierung. Ein Start-up ist dadurch gekennzeichnet, dass eine unternehmerische T\u00e4tigkeit erst vor kurzer Zeit aufgenommen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1768","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1768","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1768\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10496,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1768\/revisions\/10496"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1768"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1768"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1768"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}