{"id":1800,"date":"2026-02-01T01:03:59","date_gmt":"2026-02-01T00:03:59","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/strategische-allianz\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:13","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:13","slug":"strategische-allianz","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/strategische-allianz\/","title":{"rendered":"Strategische Allianz"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Strategische Allianz bezeichnet eine vertraglich organisierte Zusammenarbeit rechtlich selbstst\u00e4ndiger Unternehmen. Sie dient der gemeinsamen Zielverfolgung in klar abgegrenzten Unternehmensbereichen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Strategische Allianz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Strategische Allianz bezeichnet die koordinierte Zusammenarbeit rechtlich und wirtschaftlich selbstst\u00e4ndiger Unternehmen ohne Verlust eigener Rechtspers\u00f6nlichkeit. Sie liegt vor, wenn Unternehmen bestimmte Funktionen, Ressourcen oder Aktivit\u00e4ten langfristig gemeinsam nutzen oder abstimmen. Voraussetzung ist eine vertragliche Grundlage, die Ziele, Dauer und Kooperationsumfang verbindlich festlegt. Die beteiligten Unternehmen behalten ihre unternehmerische Entscheidungsautonomie und ihre arbeitsrechtliche Arbeitgeberstellung. Eine eigenst\u00e4ndige Gesellschaft oder gemeinsame Oberorganisation wird im Rahmen der Strategischen Allianz nicht begr\u00fcndet. Gesetzliche Spezialregelungen bestehen nicht, ma\u00dfgeblich sind allgemeine zivilrechtliche Vertragsgrunds\u00e4tze. Die Strategische Allianz begr\u00fcndet keinen gemeinsamen Betrieb im arbeitsrechtlichen Sinn. Sie ist von Joint Ventures abzugrenzen, bei denen eine neue rechtliche Einheit entsteht. In der Praxis beeinflusst die Strategische Allianz Zust\u00e4ndigkeiten, Personalsteuerung und Mitbestimmungsfragen in kooperierenden Unternehmen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Strategische Allianz bezeichnet eine vertraglich organisierte Zusammenarbeit rechtlich selbstst\u00e4ndiger Unternehmen. Sie dient der gemeinsamen Zielverfolgung in klar abgegrenzten Unternehmensbereichen. Definition Strategische Allianz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Strategische Allianz bezeichnet die koordinierte Zusammenarbeit rechtlich und wirtschaftlich selbstst\u00e4ndiger Unternehmen ohne Verlust eigener Rechtspers\u00f6nlichkeit. Sie liegt vor, wenn Unternehmen bestimmte Funktionen, Ressourcen oder Aktivit\u00e4ten langfristig gemeinsam [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1800","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1800","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1800\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10528,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1800\/revisions\/10528"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1800"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1800"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1800"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}