{"id":1814,"date":"2026-02-01T01:03:59","date_gmt":"2026-02-01T00:03:59","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/subunternehmer\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:14","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:14","slug":"subunternehmer","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/subunternehmer\/","title":{"rendered":"Subunternehmer"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Ein Subunternehmer erbringt vertraglich definierte Leistungen f\u00fcr ein anderes Unternehmen. Er handelt rechtlich selbstst\u00e4ndig und nicht als Arbeitnehmer.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Subunternehmer ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein rechtlich selbstst\u00e4ndiges Unternehmen, das f\u00fcr einen Hauptauftragnehmer bestimmte Leistungen \u00fcbernimmt. Der Subunternehmer erbringt seine Leistungen auf Grundlage eines Werkvertrags oder Dienstvertrags. Er liegt vor, wenn die Leistungserbringung eigenverantwortlich und mit eigenen Betriebsmitteln erfolgt. Der Subunternehmer ist nicht in die betriebliche Organisation des Auftraggebers eingegliedert. Er unterliegt keinen arbeitsrechtlichen Weisungen hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Ausf\u00fchrung. Die vertragliche Beziehung besteht ausschlie\u00dflich zwischen Auftraggeber und Subunternehmer. Der Subunternehmer haftet grunds\u00e4tzlich nur gegen\u00fcber seinem unmittelbaren Vertragspartner. Er begr\u00fcndet kein Arbeitsverh\u00e4ltnis zu Besch\u00e4ftigten des Hauptunternehmens. Der Subunternehmer ist von Arbeitnehmer\u00fcberlassung abzugrenzen, bei der Personal zur Arbeitsleistung \u00fcberlassen wird. In der Praxis dient der Subunternehmer der arbeitsteiligen Erf\u00fcllung komplexer oder spezialisierter Leistungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Ein Subunternehmer erbringt vertraglich definierte Leistungen f\u00fcr ein anderes Unternehmen. Er handelt rechtlich selbstst\u00e4ndig und nicht als Arbeitnehmer. Definition Subunternehmer ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein rechtlich selbstst\u00e4ndiges Unternehmen, das f\u00fcr einen Hauptauftragnehmer bestimmte Leistungen \u00fcbernimmt. Der Subunternehmer erbringt seine Leistungen auf Grundlage eines Werkvertrags oder Dienstvertrags. Er liegt vor, wenn die [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1814","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1814","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1814\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10542,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1814\/revisions\/10542"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1814"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1814"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1814"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}