{"id":1818,"date":"2026-02-01T01:03:59","date_gmt":"2026-02-01T00:03:59","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/suspendierung\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:14","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:14","slug":"suspendierung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/suspendierung\/","title":{"rendered":"Suspendierung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Suspendierung bezeichnet die vor\u00fcbergehende Aufhebung der Arbeitspflicht bei fortbestehendem Arbeitsverh\u00e4ltnis. Die Verg\u00fctungspflicht bleibt grunds\u00e4tzlich unber\u00fchrt.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Suspendierung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die einseitige oder einvernehmliche Freistellung eines Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht bei fortbestehendem Arbeitsverh\u00e4ltnis. Die Suspendierung bewirkt, dass die Pflicht zur Arbeitsleistung vor\u00fcbergehend nicht zu erf\u00fcllen ist. Sie liegt vor, wenn der Arbeitnehmer von der Besch\u00e4ftigung ausgeschlossen wird, ohne dass das Arbeitsverh\u00e4ltnis beendet wird. Voraussetzung ist regelm\u00e4\u00dfig ein \u00fcberwiegendes berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbesch\u00e4ftigung. Die Suspendierung wird h\u00e4ufig im Zusammenhang mit K\u00fcndigungen oder schwerwiegenden Pflichtvorw\u00fcrfen angewendet. W\u00e4hrend der Suspendierung besteht der Verg\u00fctungsanspruch grunds\u00e4tzlich fort, sofern keine abweichende Regelung greift. Die Suspendierung ist gesetzlich nicht ausdr\u00fccklich geregelt, wird jedoch arbeitsrechtlich anerkannt. Sie begr\u00fcndet keinen eigenst\u00e4ndigen Beendigungs- oder Sanktionsmechanismus des Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Sie ist von der Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses durch K\u00fcndigung abzugrenzen. In der Praxis dient die Suspendierung dem vorl\u00e4ufigen Schutz betrieblicher Interessen w\u00e4hrend ungekl\u00e4rter Sachverhalte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Suspendierung bezeichnet die vor\u00fcbergehende Aufhebung der Arbeitspflicht bei fortbestehendem Arbeitsverh\u00e4ltnis. Die Verg\u00fctungspflicht bleibt grunds\u00e4tzlich unber\u00fchrt. Definition Suspendierung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die einseitige oder einvernehmliche Freistellung eines Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht bei fortbestehendem Arbeitsverh\u00e4ltnis. Die Suspendierung bewirkt, dass die Pflicht zur Arbeitsleistung vor\u00fcbergehend nicht zu erf\u00fcllen ist. Sie liegt vor, wenn [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1818","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1818","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1818\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10546,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1818\/revisions\/10546"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1818"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1818"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1818"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}