{"id":1821,"date":"2026-02-01T01:03:59","date_gmt":"2026-02-01T00:03:59","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/syndikat\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:14","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:14","slug":"syndikat","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/syndikat\/","title":{"rendered":"Syndikat"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Ein Syndikat ist ein vertraglicher Zusammenschluss rechtlich selbstst\u00e4ndiger Unternehmen zur gemeinsamen Marktorganisation. Es dient der zentralisierten Beschaffung oder dem gemeinsamen Absatz.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Syndikat ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen Zusammenschluss rechtlich selbstst\u00e4ndiger Unternehmen derselben Produktions- oder Handelsstufe. Das Syndikat organisiert Einkauf oder Absatz \u00fcber eine zentrale, rechtlich selbstst\u00e4ndige Einrichtung. Es liegt vor, wenn Unternehmen ihr Marktverhalten vertraglich koordinieren und zentrale Funktionen gemeinsam aus\u00fcben. Ziel ist die wirtschaftlichere Gestaltung von Beschaffung, Produktion oder Vertrieb durch B\u00fcndelung. Das Syndikat stellt die straffste Form eines Kartells dar. Rechtsgrundlage sind die Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen (GWB). Nach dem GWB ist das Syndikat grunds\u00e4tzlich unzul\u00e4ssig, kann jedoch ausnahmsweise genehmigt werden. Das Syndikat begr\u00fcndet keinen Zusammenschluss im Sinne eines Konzerns oder einer Gesellschaft. Es ist vom Kartell abzugrenzen, da es \u00fcber blo\u00dfe Absprachen hinaus zentrale Einrichtungen vorsieht. In der Praxis spielt das Syndikat aufgrund kartellrechtlicher Beschr\u00e4nkungen nur noch eine untergeordnete Rolle.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Ein Syndikat ist ein vertraglicher Zusammenschluss rechtlich selbstst\u00e4ndiger Unternehmen zur gemeinsamen Marktorganisation. Es dient der zentralisierten Beschaffung oder dem gemeinsamen Absatz. Definition Syndikat ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen Zusammenschluss rechtlich selbstst\u00e4ndiger Unternehmen derselben Produktions- oder Handelsstufe. Das Syndikat organisiert Einkauf oder Absatz \u00fcber eine zentrale, rechtlich selbstst\u00e4ndige Einrichtung. Es liegt vor, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1821","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1821","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1821\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10549,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1821\/revisions\/10549"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1821"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1821"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1821"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}