{"id":1827,"date":"2026-02-01T01:03:59","date_gmt":"2026-02-01T00:03:59","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/tantiemen\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:14","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:14","slug":"tantiemen","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/tantiemen\/","title":{"rendered":"Tantiemen"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Tantieme bezeichnet eine erfolgsabh\u00e4ngige zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung im Arbeitsverh\u00e4ltnis. Sie kn\u00fcpft an wirtschaftliche Ergebnisse an und erg\u00e4nzt ein fixes Gehalt.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Tantieme ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Tantieme bezeichnet einen variablen Verg\u00fctungsbestandteil, der an den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens oder Unternehmensteils ankn\u00fcpft. Sie wird zus\u00e4tzlich zu einer festen Verg\u00fctung gew\u00e4hrt und ist Bestandteil des vertraglich geschuldeten Arbeitsentgelts. Tantieme liegt vor, wenn Bemessungsgrundlagen, Bezugszeitr\u00e4ume und Berechnungskriterien objektiv festgelegt sind. Ma\u00dfgeblich sind regelm\u00e4\u00dfig Kennzahlen wie Gewinn, Umsatz oder vergleichbare betriebswirtschaftliche Ergebnisse. Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag im Sinne von \u00a7 611a B\u00fcrgerliches Gesetzbuch BGB. Soweit die H\u00f6he einseitig bestimmt wird, erfolgt die Leistungsbestimmung nach \u00a7 315 BGB. Ein Anspruch entsteht nur bei Erf\u00fcllung der vereinbarten Voraussetzungen und nach Eintritt des ma\u00dfgeblichen Erfolgs. Die Tantieme ist keine unverbindliche Gratifikation ohne Entgeltcharakter. Abzugrenzen ist sie von der Provision, die unmittelbar an individuelle Verkaufs- oder Abschlussleistungen ankn\u00fcpft. In der betrieblichen Praxis dient die Tantieme der variablen Ausgestaltung von Verg\u00fctungssystemen f\u00fcr F\u00fchrungs- oder Schl\u00fcsselpositionen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Tantieme bezeichnet eine erfolgsabh\u00e4ngige zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung im Arbeitsverh\u00e4ltnis. Sie kn\u00fcpft an wirtschaftliche Ergebnisse an und erg\u00e4nzt ein fixes Gehalt. Definition Tantieme ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Tantieme bezeichnet einen variablen Verg\u00fctungsbestandteil, der an den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens oder Unternehmensteils ankn\u00fcpft. Sie wird zus\u00e4tzlich zu einer festen Verg\u00fctung gew\u00e4hrt und ist Bestandteil des vertraglich [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1827","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1827","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1827\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10555,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1827\/revisions\/10555"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1827"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1827"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1827"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}