{"id":1847,"date":"2026-02-01T01:04:00","date_gmt":"2026-02-01T00:04:00","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/teilkuendigung\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:14","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:14","slug":"teilkuendigung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/teilkuendigung\/","title":{"rendered":"Teilk\u00fcndigung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Teilk\u00fcndigung bezeichnet den Versuch, nur einzelne Vertragsbestandteile eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses einseitig zu beenden. Sie ist im deutschen Arbeitsrecht grunds\u00e4tzlich unwirksam.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Teilk\u00fcndigung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur einseitigen Beendigung einzelner Regelungen eines bestehenden Arbeitsvertrags. Sie beschreibt die K\u00fcndigung isolierter Rechte oder Pflichten, w\u00e4hrend das \u00fcbrige Arbeitsverh\u00e4ltnis fortbestehen soll. Eine Teilk\u00fcndigung liegt vor, wenn nur einzelne Vertragsbestandteile einseitig aufgehoben werden sollen. Erforderlich ist dabei, dass der Arbeitsvertrag im \u00dcbrigen unver\u00e4ndert weitergelten soll weiterhin. Die Teilk\u00fcndigung ist grunds\u00e4tzlich unwirksam, weil Arbeitsvertr\u00e4ge als einheitliches Austauschverh\u00e4ltnis verstanden werden. Eine Teilk\u00fcndigung begr\u00fcndet keinen wirksamen Anspruch auf Anpassung einzelner Vertragsbedingungen durch K\u00fcndigungserkl\u00e4rung. Abzugrenzen ist sie von der \u00c4nderungsk\u00fcndigung, die das Arbeitsverh\u00e4ltnis insgesamt beendet und neu anbietet. In der Praxis sch\u00fctzt das Verbot dieses Instruments die vertragliche \u00c4quivalenz von Leistung und Gegenleistung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Teilk\u00fcndigung bezeichnet den Versuch, nur einzelne Vertragsbestandteile eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses einseitig zu beenden. Sie ist im deutschen Arbeitsrecht grunds\u00e4tzlich unwirksam. Definition Teilk\u00fcndigung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur einseitigen Beendigung einzelner Regelungen eines bestehenden Arbeitsvertrags. Sie beschreibt die K\u00fcndigung isolierter Rechte oder Pflichten, w\u00e4hrend das \u00fcbrige Arbeitsverh\u00e4ltnis fortbestehen soll. Eine Teilk\u00fcndigung liegt vor, wenn [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1847","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1847","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1847\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10575,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1847\/revisions\/10575"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1847"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1847"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1847"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}