{"id":1848,"date":"2026-02-01T01:04:00","date_gmt":"2026-02-01T00:04:00","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/teilnahmerecht-an-sitzungen-des-betriebsrats\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:14","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:14","slug":"teilnahmerecht-an-sitzungen-des-betriebsrats","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/teilnahmerecht-an-sitzungen-des-betriebsrats\/","title":{"rendered":"Teilnahmerecht an Sitzungen des Betriebsrats"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Das Teilnahmerecht an Sitzungen des Betriebsrats sichert bestimmten betrieblichen Interessenvertretungen die Anwesenheit in Sitzungen. Es begr\u00fcndet ein Anwesenheits- und Beratungsrecht ohne Stimmrecht.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Das Teilnahmerecht an Sitzungen des Betriebsrats ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es bezeichnet die gesetzlich geregelte Befugnis bestimmter Interessenvertretungen zur Teilnahme an Sitzungen. Das Teilnahmerecht an Sitzungen des Betriebsrats liegt vor, wenn eine gesetzlich benannte Stelle zur Anwesenheit berechtigt ist. Voraussetzung ist die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Einberufung der Sitzung unter rechtzeitiger Ladung mit Tagesordnung. Das Teilnahmerecht an Sitzungen des Betriebsrats umfasst die Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats und seiner Aussch\u00fcsse. Rechtsgrundlagen sind das Betriebsverfassungsgesetz BetrVG, insbesondere \u00a7 67 BetrVG, sowie das Neunte Buch Sozialgesetzbuch SGB IX, insbesondere \u00a7 178 SGB IX. Das Teilnahmerecht an Sitzungen des Betriebsrats begr\u00fcndet kein Stimmrecht und keine Mitentscheidungskompetenz. Abzugrenzen ist es vom Mitgliedschaftsrecht im Betriebsrat mit vollem Stimmrecht. In der Praxis erm\u00f6glicht das Teilnahmerecht an Sitzungen des Betriebsrats die fr\u00fchzeitige Einbindung betroffener Interessenvertretungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Das Teilnahmerecht an Sitzungen des Betriebsrats sichert bestimmten betrieblichen Interessenvertretungen die Anwesenheit in Sitzungen. Es begr\u00fcndet ein Anwesenheits- und Beratungsrecht ohne Stimmrecht. Definition Das Teilnahmerecht an Sitzungen des Betriebsrats ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es bezeichnet die gesetzlich geregelte Befugnis bestimmter Interessenvertretungen zur Teilnahme an Sitzungen. Das Teilnahmerecht an Sitzungen des Betriebsrats liegt vor, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1848","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1848","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1848\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10576,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1848\/revisions\/10576"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1848"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1848"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1848"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}