{"id":1854,"date":"2026-02-01T01:04:00","date_gmt":"2026-02-01T00:04:00","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/telearbeit\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:15","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:15","slug":"telearbeit","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/telearbeit\/","title":{"rendered":"Telearbeit"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Telearbeit ist eine vertraglich geregelte Arbeitsform mit fest eingerichtetem Arbeitsplatz au\u00dferhalb des Betriebs. Ma\u00dfgeblich sind feste Vereinbarungen und arbeitsschutzrechtliche Anforderungen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Telearbeit ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet die regelm\u00e4\u00dfige Erbringung der Arbeitsleistung au\u00dferhalb der Betriebsst\u00e4tte an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz. Der Arbeitsplatz befindet sich typischerweise im privaten Wohnbereich des Arbeitnehmers. Telearbeit liegt vor, wenn Arbeitsort, Umfang und Ausstattung verbindlich festgelegt sind. Erforderlich ist eine schriftliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder in einer kollektivrechtlichen Regelung. Der Arbeitgeber stellt die erforderliche Arbeitsmittel- und Kommunikationstechnik bereit und verantwortet deren Installation. Der Telearbeitsplatz muss die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen der Arbeitsst\u00e4ttenverordnung erf\u00fcllen. Ma\u00dfgebliche Rechtsgrundlage ist \u00a7 2 Absatz 7 Arbeitsst\u00e4ttenverordnung (ArbSt\u00e4ttV). Telearbeit setzt eine regelm\u00e4\u00dfige Nutzung des eingerichteten Arbeitsplatzes voraus. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einf\u00fchrung von Telearbeit besteht nicht. Telearbeit ist von blo\u00dfer mobiler Arbeit ohne fest eingerichteten Arbeitsplatz abzugrenzen. In der Praxis dient Telearbeit der rechtssicheren Organisation ortsgebundener Bildschirmarbeit au\u00dferhalb des Betriebs.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Telearbeit ist eine vertraglich geregelte Arbeitsform mit fest eingerichtetem Arbeitsplatz au\u00dferhalb des Betriebs. Ma\u00dfgeblich sind feste Vereinbarungen und arbeitsschutzrechtliche Anforderungen. Definition Telearbeit ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet die regelm\u00e4\u00dfige Erbringung der Arbeitsleistung au\u00dferhalb der Betriebsst\u00e4tte an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz. Der Arbeitsplatz befindet sich typischerweise im privaten Wohnbereich des Arbeitnehmers. Telearbeit liegt [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1854","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1854","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1854\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10582,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1854\/revisions\/10582"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1854"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1854"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1854"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}