{"id":186,"date":"2026-02-01T01:03:25","date_gmt":"2026-02-01T00:03:25","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/arbeitsverhinderung\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:25","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:25","slug":"arbeitsverhinderung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/arbeitsverhinderung\/","title":{"rendered":"Arbeitsverhinderung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Arbeitsverhinderung beschreibt den rechtlich relevanten Ausfall der Arbeitsleistung trotz bestehender Arbeitspflicht. Der Begriff ordnet die Folgen f\u00fcr Leistungspflicht und Verg\u00fctungsanspruch systematisch.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Arbeitsverhinderung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein objektives Leistungshindernis, das die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung tats\u00e4chlich unm\u00f6glich macht. Arbeitsverhinderung liegt vor, wenn die Arbeitsleistung aus rechtlichen oder tats\u00e4chlichen Gr\u00fcnden nicht erbracht werden kann. Voraussetzung ist, dass das Leistungshindernis weder dem Arbeitnehmer noch dem Arbeitgeber zuzurechnen ist. Die Befreiung von der Arbeitspflicht folgt aus \u00a7 275 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB). Der Wegfall des Verg\u00fctungsanspruchs ergibt sich grunds\u00e4tzlich aus \u00a7 326 BGB. Arbeitsverhinderung umfasst daneben pers\u00f6nliche Hinderungsgr\u00fcnde des Arbeitnehmers von kurzer Dauer. In diesen F\u00e4llen bleibt der Verg\u00fctungsanspruch nach \u00a7 616 BGB bestehen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Entgeltzahlung besteht au\u00dferhalb dieser Regelung nicht. Arbeitsverhinderung ist von krankheitsbedingter Arbeitsunf\u00e4higkeit nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz abzugrenzen. Der Begriff ist in der Praxis relevant f\u00fcr die Zuordnung von Leistungs- und Verg\u00fctungsrisiken.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Arbeitsverhinderung beschreibt den rechtlich relevanten Ausfall der Arbeitsleistung trotz bestehender Arbeitspflicht. Der Begriff ordnet die Folgen f\u00fcr Leistungspflicht und Verg\u00fctungsanspruch systematisch. Definition Arbeitsverhinderung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein objektives Leistungshindernis, das die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung tats\u00e4chlich unm\u00f6glich macht. Arbeitsverhinderung liegt vor, wenn die Arbeitsleistung aus rechtlichen oder tats\u00e4chlichen Gr\u00fcnden nicht [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-186","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/186","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/186\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8893,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/186\/revisions\/8893"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=186"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=186"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=186"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}