{"id":1863,"date":"2026-02-01T01:04:00","date_gmt":"2026-02-01T00:04:00","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/tochtergesellschaft\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:15","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:15","slug":"tochtergesellschaft","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/tochtergesellschaft\/","title":{"rendered":"Tochtergesellschaft"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Eine Tochtergesellschaft ist ein rechtlich selbstst\u00e4ndiges Unternehmen unter beherrschendem Einfluss eines anderen Unternehmens. Die Kontrolle ergibt sich aus Beteiligungs- oder Stimmrechtsverh\u00e4ltnissen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Tochtergesellschaft ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein rechtlich selbstst\u00e4ndiges Unternehmen unter beherrschendem Einfluss eines anderen Unternehmens. Eine Tochtergesellschaft liegt vor, wenn ein Mutterunternehmen unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Stimmrechte h\u00e4lt. Sie besteht auch, wenn ein Mutterunternehmen auf sonstige Weise einen beherrschenden Einfluss aus\u00fcbt. Ma\u00dfgeblich ist die einheitliche Leitungsmacht, nicht die konkrete Aus\u00fcbung einzelner Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsbefugnisse. Die rechtliche Selbstst\u00e4ndigkeit bleibt unabh\u00e4ngig von wirtschaftlicher oder organisatorischer Eingliederung vollst\u00e4ndig erhalten. Rechtsgrundlage ist \u00a7 290 Handelsgesetzbuch (HGB) im Zusammenhang mit der Konzernrechnungslegung. Eine Tochtergesellschaft begr\u00fcndet keine pers\u00f6nliche Haftung des Mutterunternehmens f\u00fcr deren Verbindlichkeiten. Sie ist von einer unselbstst\u00e4ndigen Zweigniederlassung abzugrenzen, der eigene Rechtspers\u00f6nlichkeit fehlt. Tochtergesellschaft ist in der Praxis zentral f\u00fcr Konzernstrukturen, Beteiligungssteuerung und konsolidierte Rechnungslegung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Eine Tochtergesellschaft ist ein rechtlich selbstst\u00e4ndiges Unternehmen unter beherrschendem Einfluss eines anderen Unternehmens. Die Kontrolle ergibt sich aus Beteiligungs- oder Stimmrechtsverh\u00e4ltnissen. Definition Tochtergesellschaft ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein rechtlich selbstst\u00e4ndiges Unternehmen unter beherrschendem Einfluss eines anderen Unternehmens. Eine Tochtergesellschaft liegt vor, wenn ein Mutterunternehmen unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Stimmrechte [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1863","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1863","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1863\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10591,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1863\/revisions\/10591"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1863"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1863"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1863"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}