{"id":1869,"date":"2026-02-01T01:04:00","date_gmt":"2026-02-01T00:04:00","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/transfermassnahmen\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:15","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:15","slug":"transfermassnahmen","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/transfermassnahmen\/","title":{"rendered":"Transferma\u00dfnahmen"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Transferma\u00dfnahmen sind arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Wiedereingliederung von Arbeitnehmern. Sie werden bei drohender Arbeitslosigkeit im Zusammenhang mit betrieblichen Ver\u00e4nderungen eingesetzt.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Transferma\u00dfnahmen sind ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnen Ma\u00dfnahmen zur Eingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt mit finanzieller Beteiligung des Arbeitgebers. Transferma\u00dfnahmen liegen vor, wenn Arbeitnehmer aufgrund von Betriebs\u00e4nderungen oder nach Ausbildungsende von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Die Ma\u00dfnahmen m\u00fcssen auf die Verbesserung der Vermittlungschancen und beruflichen Integration gerichtet sein. Ihre Durchf\u00fchrung erfolgt regelm\u00e4\u00dfig w\u00e4hrend eines bestehenden Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisses oder im unmittelbaren Anschluss daran. Voraussetzung ist eine angemessene Kostenbeteiligung des Arbeitgebers an den Ma\u00dfnahmekosten. Rechtsgrundlage ist \u00a7 110 Absatz 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Transferma\u00dfnahmen begr\u00fcnden keinen Anspruch auf eine konkrete Anschlussbesch\u00e4ftigung im gleichen Unternehmen. Sie sind von allgemeinen Weiterbildungsma\u00dfnahmen ohne arbeitsmarktpolitische Zielrichtung abzugrenzen. Transferma\u00dfnahmen sind in der Praxis relevant bei Restrukturierungen, Sozialpl\u00e4nen und der Vermeidung von Arbeitslosigkeit.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Transferma\u00dfnahmen sind arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Wiedereingliederung von Arbeitnehmern. Sie werden bei drohender Arbeitslosigkeit im Zusammenhang mit betrieblichen Ver\u00e4nderungen eingesetzt. Definition Transferma\u00dfnahmen sind ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnen Ma\u00dfnahmen zur Eingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt mit finanzieller Beteiligung des Arbeitgebers. Transferma\u00dfnahmen liegen vor, wenn Arbeitnehmer aufgrund von Betriebs\u00e4nderungen oder nach Ausbildungsende von Arbeitslosigkeit [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1869","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1869","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1869\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10597,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1869\/revisions\/10597"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1869"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1869"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1869"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}