{"id":187,"date":"2026-02-01T01:03:25","date_gmt":"2026-02-01T00:03:25","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/arbeitsvermittlung\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:25","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:25","slug":"arbeitsvermittlung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/arbeitsvermittlung\/","title":{"rendered":"Arbeitsvermittlung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Arbeitsvermittlung bezeichnet die institutionalisierte Zusammenf\u00fchrung von Arbeitssuchenden und Arbeitgebern. Der Begriff beschreibt eine vermittelnde T\u00e4tigkeit mit arbeitsmarktbezogenem Regelungsrahmen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Arbeitsvermittlung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die zielgerichtete Zusammenf\u00fchrung von Arbeitssuchenden und Arbeitgebern zur Begr\u00fcndung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Arbeitsvermittlung umfasst alle organisatorischen und tats\u00e4chlichen T\u00e4tigkeiten, die auf einen Vertragsabschluss gerichtet sind. Sie liegt vor, wenn geeignete Bewerberprofile und offene Stellen systematisch einander zugeordnet werden. Voraussetzung ist eine auf Eingliederung gerichtete Vermittlungsleistung ohne eigene Stellung als Vertragspartei. Die rechtliche Ausgestaltung richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Arbeitsvermittlung kann durch \u00f6ffentliche Stellen oder zugelassene private Anbieter erfolgen. Ein Anspruch auf erfolgreichen Vertragsabschluss wird durch Arbeitsvermittlung nicht begr\u00fcndet. Arbeitsvermittlung ist von der Arbeitnehmer\u00fcberlassung mit eigener Arbeitgeberstellung abzugrenzen. Der Begriff ist praxisrelevant f\u00fcr Zust\u00e4ndigkeiten, F\u00f6rderinstrumente und Verg\u00fctungsregelungen am Arbeitsmarkt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Arbeitsvermittlung bezeichnet die institutionalisierte Zusammenf\u00fchrung von Arbeitssuchenden und Arbeitgebern. Der Begriff beschreibt eine vermittelnde T\u00e4tigkeit mit arbeitsmarktbezogenem Regelungsrahmen. Definition Arbeitsvermittlung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die zielgerichtete Zusammenf\u00fchrung von Arbeitssuchenden und Arbeitgebern zur Begr\u00fcndung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Arbeitsvermittlung umfasst alle organisatorischen und tats\u00e4chlichen T\u00e4tigkeiten, die auf einen Vertragsabschluss gerichtet sind. Sie liegt vor, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-187","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/187","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/187\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8894,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/187\/revisions\/8894"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=187"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=187"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=187"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}