{"id":1894,"date":"2026-02-01T01:04:01","date_gmt":"2026-02-01T00:04:01","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/umsatzerloese\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:16","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:16","slug":"umsatzerloese","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/umsatzerloese\/","title":{"rendered":"Umsatzerl\u00f6se"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Umsatzerl\u00f6se erfassen die aus Lieferungen und Leistungen erzielten Einnahmen eines Unternehmens innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums. Sie dienen der periodischen Abbildung der betrieblichen Leistungsabgabe.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Umsatzerl\u00f6se ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Umsatzerl\u00f6se bezeichnen die aus Lieferungen und sonstigen Leistungen resultierenden Ertr\u00e4ge eines Unternehmens. Umsatzerl\u00f6se liegen vor, wenn f\u00fcr einen abgeschlossenen Wirtschaftszeitraum entgeltliche Leistungen festgelegt und realisiert sind. Ma\u00dfgeblich ist die Zuordnung der Erl\u00f6se zu der betrieblichen T\u00e4tigkeit des Unternehmens. Umsatzerl\u00f6se umfassen Erl\u00f6sschm\u00e4lerungen nicht und werden ohne enthaltene Umsatzsteuer ausgewiesen. Rechtsgrundlage ist \u00a7 277 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB), der Inhalt und Abgrenzung normativ bestimmt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Erzielung bestimmter Umsatzerl\u00f6se besteht nicht. Von sonstigen betrieblichen Ertr\u00e4gen unterscheiden sich Umsatzerl\u00f6se durch den unmittelbaren Leistungsbezug. Die Erfassung erfolgt regelm\u00e4\u00dfig im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung. Sie erm\u00f6glichen den Vergleich wirtschaftlicher Ergebnisse \u00fcber mehrere Zeitr\u00e4ume hinweg.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Umsatzerl\u00f6se erfassen die aus Lieferungen und Leistungen erzielten Einnahmen eines Unternehmens innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums. Sie dienen der periodischen Abbildung der betrieblichen Leistungsabgabe. Definition Umsatzerl\u00f6se ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Umsatzerl\u00f6se bezeichnen die aus Lieferungen und sonstigen Leistungen resultierenden Ertr\u00e4ge eines Unternehmens. Umsatzerl\u00f6se liegen vor, wenn f\u00fcr einen abgeschlossenen Wirtschaftszeitraum entgeltliche Leistungen festgelegt und [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1894","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1894","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1894\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10623,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1894\/revisions\/10623"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1894"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1894"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1894"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}