{"id":190,"date":"2026-02-01T01:03:25","date_gmt":"2026-02-01T00:03:25","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/arbeitsverweigerung\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:25","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:25","slug":"arbeitsverweigerung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/arbeitsverweigerung\/","title":{"rendered":"Arbeitsverweigerung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Arbeitsverweigerung beschreibt die Nichtleistung geschuldeter Arbeit ohne rechtfertigenden Grund. Sie betrifft die individuelle Erf\u00fcllung arbeitsvertraglicher Pflichten.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Arbeitsverweigerung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet das objektive Unterlassen der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung trotz bestehender Leistungspflicht. Arbeitsverweigerung liegt vor, wenn eine wirksame arbeitsvertragliche Pflicht und eine zul\u00e4ssige Weisung bestehen. Erforderlich ist, dass die zugewiesene T\u00e4tigkeit vom Arbeitsvertrag und vom Direktionsrecht umfasst ist. Die Nichtleistung muss schuldhaft erfolgen und darf nicht auf einem rechtm\u00e4\u00dfigen Leistungsverweigerungsrecht beruhen. Rechtsgrundlage ist \u00a7 611a B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit \u00a7 106 Gewerbeordnung (GewO). Arbeitsverweigerung setzt keine ausdr\u00fcckliche Erkl\u00e4rung voraus, sondern kann auch durch tats\u00e4chliches Verhalten verwirklicht werden. Sie begr\u00fcndet keinen automatischen K\u00fcndigungsgrund, sondern er\u00f6ffnet arbeitsrechtliche Reaktionsm\u00f6glichkeiten. Arbeitsverweigerung ist von der berechtigten Leistungsverweigerung bei unzumutbaren oder rechtswidrigen Weisungen abzugrenzen. In der Praxis ist Arbeitsverweigerung ma\u00dfgeblich f\u00fcr Abmahnungen und verhaltensbedingte K\u00fcndigungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Arbeitsverweigerung beschreibt die Nichtleistung geschuldeter Arbeit ohne rechtfertigenden Grund. Sie betrifft die individuelle Erf\u00fcllung arbeitsvertraglicher Pflichten. Definition Arbeitsverweigerung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet das objektive Unterlassen der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung trotz bestehender Leistungspflicht. Arbeitsverweigerung liegt vor, wenn eine wirksame arbeitsvertragliche Pflicht und eine zul\u00e4ssige Weisung bestehen. Erforderlich ist, dass die zugewiesene T\u00e4tigkeit [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-190","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/190","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/190\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8898,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/190\/revisions\/8898"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=190"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=190"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=190"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}