{"id":1911,"date":"2026-02-01T01:04:02","date_gmt":"2026-02-01T00:04:02","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/unfall\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:16","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:16","slug":"unfall","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/unfall\/","title":{"rendered":"Unfall"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Der Unfall bezeichnet ein pl\u00f6tzliches, zeitlich begrenztes Ereignis mit \u00e4u\u00dferer Einwirkung auf den K\u00f6rper. Er f\u00fchrt zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod einer betroffenen Person.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Der Unfall ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er beschreibt ein zeitlich begrenztes, von au\u00dfen auf den menschlichen K\u00f6rper einwirkendes Ereignis. Das Ereignis verursacht einen unfreiwilligen Gesundheitsschaden oder f\u00fchrt zum Tod der betroffenen Person. Ein Unfall liegt vor, wenn Ursache, Einwirkung und Schadenseintritt objektiv feststellbar miteinander verkn\u00fcpft sind. Erforderlich ist eine \u00e4u\u00dfere Einwirkung, die nicht ausschlie\u00dflich auf inneren Krankheitsprozessen beruht. Die rechtliche Einordnung erfolgt unabh\u00e4ngig von Verschulden oder subjektiver Risikobewertung der betroffenen Person. Im Kontext der gesetzlichen Unfallversicherung bestimmt \u00a7 8 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch SGB VII den versicherten Unfall. Danach muss der Unfall infolge einer versicherten T\u00e4tigkeit eingetreten sein. Fehlt dieser sachliche Zusammenhang, handelt es sich um einen allgemeinen Unfall au\u00dferhalb des Versicherungsschutzes. Eine automatische Gleichstellung mit einem Arbeitsunfall ist damit nicht verbunden. Der Unfall ist vom Arbeitsunfall abzugrenzen, der zus\u00e4tzlich einen inneren Zusammenhang zur versicherten T\u00e4tigkeit erfordert. In der arbeitsrechtlichen Praxis dient der Unfall der rechtlichen Zuordnung von Haftung, Versicherungsschutz und Leistungsanspr\u00fcchen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Der Unfall bezeichnet ein pl\u00f6tzliches, zeitlich begrenztes Ereignis mit \u00e4u\u00dferer Einwirkung auf den K\u00f6rper. Er f\u00fchrt zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod einer betroffenen Person. Definition Der Unfall ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er beschreibt ein zeitlich begrenztes, von au\u00dfen auf den menschlichen K\u00f6rper einwirkendes Ereignis. Das Ereignis verursacht einen unfreiwilligen Gesundheitsschaden oder f\u00fchrt [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1911","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1911","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1911\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10640,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1911\/revisions\/10640"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1911"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1911"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1911"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}