{"id":1936,"date":"2026-02-01T01:04:02","date_gmt":"2026-02-01T00:04:02","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/urkunde\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:17","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:17","slug":"urkunde","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/urkunde\/","title":{"rendered":"Urkunde"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Eine Urkunde ist ein rechtlich relevantes Beweismittel in verk\u00f6rperter Form. Sie dokumentiert eine Erkl\u00e4rung oder Tatsache mit Zuordnungsfunktion zum Aussteller.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Urkunde ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Urkunde bezeichnet eine verk\u00f6rperte Gedankenerkl\u00e4rung, die zum Beweis rechtlich erheblicher Tatsachen bestimmt und geeignet ist. Sie liegt vor, wenn die Erkl\u00e4rung dauerhaft fixiert, inhaltlich verst\u00e4ndlich und einer bestimmten Person zuordenbar ist. Erforderlich ist ferner, dass der Aussteller aus der Erkl\u00e4rung selbst oder aus begleitenden Umst\u00e4nden erkennbar wird. Die Beweisbestimmung muss objektiv bestehen und darf nicht lediglich zuf\u00e4llig oder nachtr\u00e4glich angenommen sein. Die Urkunde kann aus einem Schriftst\u00fcck oder aus anderen verk\u00f6rperten Zeichen mit Erkl\u00e4rungsgehalt bestehen. Rechtsgrundlage f\u00fcr die Beweiskraft sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung, insbesondere \u00a7 415 der Zivilprozessordnung (ZPO) und \u00a7 416 ZPO. \u00d6ffentliche Urkunden genie\u00dfen danach vollen Beweis der beurkundeten Vorg\u00e4nge, private Urkunden den Beweis der abgegebenen Erkl\u00e4rungen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung einer Urkunde besteht nur bei ausdr\u00fccklich normierter Formvorschrift. Die Urkunde ist von der blo\u00dfen Abschrift abzugrenzen, die ohne Beglaubigung keine eigene Beweisqualit\u00e4t entfaltet. In der Praxis bildet die Urkunde ein zentrales Beweismittel f\u00fcr Vertr\u00e4ge, Erkl\u00e4rungen und rechtsgesch\u00e4ftliche Tatsachen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Eine Urkunde ist ein rechtlich relevantes Beweismittel in verk\u00f6rperter Form. Sie dokumentiert eine Erkl\u00e4rung oder Tatsache mit Zuordnungsfunktion zum Aussteller. Definition Urkunde ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Urkunde bezeichnet eine verk\u00f6rperte Gedankenerkl\u00e4rung, die zum Beweis rechtlich erheblicher Tatsachen bestimmt und geeignet ist. Sie liegt vor, wenn die Erkl\u00e4rung dauerhaft fixiert, inhaltlich verst\u00e4ndlich und einer [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1936","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1936","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1936\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10665,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1936\/revisions\/10665"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1936"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1936"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1936"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}