{"id":1941,"date":"2026-02-01T01:04:02","date_gmt":"2026-02-01T00:04:02","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/urlaubsantrag\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:17","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:17","slug":"urlaubsantrag","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/urlaubsantrag\/","title":{"rendered":"Urlaubsantrag"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Der Urlaubsantrag dient der formellen Anzeige eines gew\u00fcnschten Urlaubszeitraums gegen\u00fcber dem Arbeitgeber. Er ist Voraussetzung f\u00fcr die verbindliche zeitliche Festlegung von Erholungsurlaub.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Urlaubsantrag ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die Erkl\u00e4rung zur Inanspruchnahme von Erholungsurlaub bezeichnet. Er konkretisiert den Zeitpunkt, die Dauer und die Lage des Urlaubs innerhalb eines bestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Der Urlaubsantrag liegt vor, wenn der gew\u00fcnschte Urlaubszeitraum dem Arbeitgeber rechtzeitig und eindeutig angezeigt ist. Er kann m\u00fcndlich oder schriftlich erfolgen, sofern keine verbindliche Form vorgegeben ist. Der Urlaubsantrag entfaltet rechtliche Wirkung erst mit ausdr\u00fccklicher Genehmigung durch den Arbeitgeber. Rechtsgrundlage ist \u00a7 7 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), der die Ber\u00fccksichtigung von Urlaubsw\u00fcnschen regelt. Schweigen oder Unt\u00e4tigkeit des Arbeitgebers stellt keine Genehmigung dar. Der Urlaubsantrag begr\u00fcndet keinen Anspruch auf eigenm\u00e4chtigen Urlaubsantritt ohne Zustimmung. Er ist vom Urlaubsanspruch abzugrenzen, der das Bestehen des Rechts auf Erholungsurlaub beschreibt. In der Praxis erm\u00f6glicht der Urlaubsantrag eine koordinierte Personalplanung und rechtssichere Urlaubsgew\u00e4hrung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Der Urlaubsantrag dient der formellen Anzeige eines gew\u00fcnschten Urlaubszeitraums gegen\u00fcber dem Arbeitgeber. Er ist Voraussetzung f\u00fcr die verbindliche zeitliche Festlegung von Erholungsurlaub. Definition Urlaubsantrag ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die Erkl\u00e4rung zur Inanspruchnahme von Erholungsurlaub bezeichnet. Er konkretisiert den Zeitpunkt, die Dauer und die Lage des Urlaubs innerhalb eines bestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Der Urlaubsantrag [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1941","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1941","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1941\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10670,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1941\/revisions\/10670"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1941"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1941"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1941"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}