{"id":1942,"date":"2026-02-01T01:04:02","date_gmt":"2026-02-01T00:04:02","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/urlaubsentgelt\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:17","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:17","slug":"urlaubsentgelt","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/urlaubsentgelt\/","title":{"rendered":"Urlaubsentgelt"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Urlaubsentgelt bezeichnet die fortgezahlte Verg\u00fctung w\u00e4hrend des genehmigten Erholungsurlaubs. Es entspricht dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst ohne Sondergratifikationen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Urlaubsentgelt ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die gesetzlich geschuldete Verg\u00fctungsfortzahlung w\u00e4hrend des Erholungsurlaubs bezeichnet. Es sichert die wirtschaftliche Gleichstellung des Arbeitnehmers w\u00e4hrend der urlaubsbedingten Arbeitsfreistellung. Das Urlaubsentgelt liegt vor, wenn w\u00e4hrend genehmigten Urlaubs das regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsentgelt fortgezahlt wird. Die Berechnung erfolgt nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Wochen vor Urlaubsbeginn. Dabei werden regelm\u00e4\u00dfig gezahlte Entgeltbestandteile ber\u00fccksichtigt, nicht jedoch zus\u00e4tzlich verg\u00fctete \u00dcberstunden oder reine Aufwandsersatzleistungen. Rechtsgrundlage ist \u00a7 11 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in Verbindung mit \u00a7 1 BUrlG. Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen. Eine R\u00fcckforderung bei vorzeitigem Ausscheiden nach \u00fcbergew\u00e4hrtem Urlaub ist gesetzlich ausgeschlossen. Das Urlaubsentgelt begr\u00fcndet keinen Anspruch auf zus\u00e4tzliche Sonderzahlungen. Es ist vom Urlaubsgeld abzugrenzen, das eine freiwillige oder kollektivrechtlich geregelte Zusatzleistung darstellt. In der Praxis gew\u00e4hrleistet das Urlaubsentgelt die kontinuierliche Einkommenssicherung w\u00e4hrend der gesetzlichen Erholungszeit.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Urlaubsentgelt bezeichnet die fortgezahlte Verg\u00fctung w\u00e4hrend des genehmigten Erholungsurlaubs. Es entspricht dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst ohne Sondergratifikationen. Definition Urlaubsentgelt ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die gesetzlich geschuldete Verg\u00fctungsfortzahlung w\u00e4hrend des Erholungsurlaubs bezeichnet. Es sichert die wirtschaftliche Gleichstellung des Arbeitnehmers w\u00e4hrend der urlaubsbedingten Arbeitsfreistellung. Das Urlaubsentgelt liegt vor, wenn w\u00e4hrend genehmigten Urlaubs das regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsentgelt [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1942","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1942","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1942\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10671,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1942\/revisions\/10671"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1942"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1942"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1942"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}