{"id":195,"date":"2026-02-01T01:03:25","date_gmt":"2026-02-01T00:03:25","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/arbeitszeiterfassung\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:25","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:25","slug":"arbeitszeiterfassung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/arbeitszeiterfassung\/","title":{"rendered":"Arbeitszeiterfassung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Arbeitszeiterfassung bezeichnet die systematische Festhaltung der t\u00e4glichen Arbeitszeiten im Arbeitsverh\u00e4ltnis. Sie dient der objektiven Dokumentation tats\u00e4chlich geleisteter Arbeit.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Arbeitszeiterfassung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Erfassung der t\u00e4glichen Dauer und Lage der Arbeitszeit. Sie umfasst die objektive Feststellung von Beginn, Ende und Umfang tats\u00e4chlich geleisteter Arbeitszeiten. Arbeitszeiterfassung liegt vor, wenn Arbeitszeiten vollst\u00e4ndig, wahrheitsgem\u00e4\u00df und nach festgelegten organisatorischen Vorgaben dokumentiert werden. Voraussetzung ist, dass die Erfassung unabh\u00e4ngig vom Arbeitsort innerhalb eines bestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnisses erfolgt. Rechtsgrundlage ist \u00a7 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Eine Verpflichtung zur ausschlie\u00dflichen elektronischen Umsetzung besteht gesetzlich nicht. Arbeitszeiterfassung ist von blo\u00dfer Leistungs- oder Anwesenheitskontrolle ohne arbeitszeitlichen Bezug abzugrenzen. Sie erfasst s\u00e4mtliche Arbeitszeiten unabh\u00e4ngig von Verg\u00fctungsmodellen, Arbeitszeitformen oder betrieblichen Organisationsstrukturen. In der Praxis ist Arbeitszeiterfassung ma\u00dfgeblich f\u00fcr den Nachweis von \u00dcberstunden, Ruhezeiten und arbeitszeitrechtlicher Compliance.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Arbeitszeiterfassung bezeichnet die systematische Festhaltung der t\u00e4glichen Arbeitszeiten im Arbeitsverh\u00e4ltnis. Sie dient der objektiven Dokumentation tats\u00e4chlich geleisteter Arbeit. Definition Arbeitszeiterfassung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Erfassung der t\u00e4glichen Dauer und Lage der Arbeitszeit. Sie umfasst die objektive Feststellung von Beginn, Ende und Umfang tats\u00e4chlich geleisteter Arbeitszeiten. Arbeitszeiterfassung liegt vor, wenn Arbeitszeiten vollst\u00e4ndig, wahrheitsgem\u00e4\u00df [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-195","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/195","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/195\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8903,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/195\/revisions\/8903"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=195"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=195"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=195"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}