{"id":1957,"date":"2026-02-01T01:04:03","date_gmt":"2026-02-01T00:04:03","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/verbandsklage\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:18","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:18","slug":"verbandsklage","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/verbandsklage\/","title":{"rendered":"Verbandsklage"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Verbandsklage bezeichnet die gerichtliche Durchsetzung kollektiver Rechte durch einen Verband. Sie erfolgt unabh\u00e4ngig von der individuellen Klage eines einzelnen Mitglieds.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Verbandsklage ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die gerichtliche Geltendmachung kollektiver Rechte durch einen Verband im eigenen Namen. Die Verbandsklage dient der Durchsetzung von Rechten, die mehreren Mitgliedern oder Tarifparteien gemeinsam zustehen. Sie liegt vor, wenn ein Verband befugt ist, Rechtsverst\u00f6\u00dfe ohne individuelle Betroffenheit einzuklagen. Voraussetzung ist eine gesetzlich oder tariflich begr\u00fcndete Klagebefugnis des handelnden Verbandes. Die Prozessf\u00fchrung erfolgt unabh\u00e4ngig von der Zustimmung oder Beteiligung einzelner Mitglieder. Rechtsgrundlage im Arbeitsrecht ist insbesondere \u00a7 9 Tarifvertragsgesetz (TVG). Die Verbandsklage kann sich auf Unterlassung, Feststellung oder Auslegung kollektiver Regelungen richten. Eine allgemeine Vertretung individueller Leistungsanspr\u00fcche einzelner Arbeitnehmer wird dadurch nicht begr\u00fcndet. Von der Prozessstandschaft ist die Verbandsklage dadurch abgegrenzt, dass eigene kollektive Rechte geltend gemacht werden. In der Praxis wird Verbandsklage vor allem zur Sicherung der Tarifeinheit und Tarifgeltung eingesetzt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Verbandsklage bezeichnet die gerichtliche Durchsetzung kollektiver Rechte durch einen Verband. Sie erfolgt unabh\u00e4ngig von der individuellen Klage eines einzelnen Mitglieds. Definition Verbandsklage ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die gerichtliche Geltendmachung kollektiver Rechte durch einen Verband im eigenen Namen. Die Verbandsklage dient der Durchsetzung von Rechten, die mehreren Mitgliedern oder Tarifparteien gemeinsam zustehen. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1957","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1957","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1957\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10686,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1957\/revisions\/10686"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1957"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1957"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1957"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}