{"id":1966,"date":"2026-02-01T01:04:03","date_gmt":"2026-02-01T00:04:03","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/verbundene-unternehmen\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:18","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:18","slug":"verbundene-unternehmen","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/verbundene-unternehmen\/","title":{"rendered":"Verbundene Unternehmen"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Verbundene Unternehmen stehen in einem rechtlich definierten Beteiligungs- oder Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnis. Ma\u00dfgeblich ist eine einheitliche wirtschaftliche Einflussnahme.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Verbundene Unternehmen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet rechtlich selbstst\u00e4ndige Unternehmen, die durch Beteiligung oder Abh\u00e4ngigkeit miteinander verbunden sind. Verbundene Unternehmen liegen vor, wenn zwischen ihnen ein beherrschender oder abh\u00e4ngiger Einfluss besteht. Die Verbindung ergibt sich aus Mehrheitsbeteiligungen, Stimmrechtsmacht oder vergleichbarer unternehmerischer Einflussnahme. Die rechtliche Selbstst\u00e4ndigkeit der einzelnen Unternehmen bleibt dabei formal erhalten. Ma\u00dfgeblich ist die tats\u00e4chliche M\u00f6glichkeit zur einheitlichen Leitung oder Kontrolle. Rechtsgrundlage ist das Aktiengesetz, insbesondere \u00a7 15 AktG. Verbundene Unternehmen begr\u00fcnden keine automatische Haftung f\u00fcr Verbindlichkeiten anderer verbundener Rechtstr\u00e4ger. Sie sind vom blo\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr unabh\u00e4ngiger Unternehmen ohne Beteiligungsverh\u00e4ltnis abzugrenzen. In der Praxis sind Verbundene Unternehmen f\u00fcr Mitbestimmung, Rechnungslegung und arbeitsrechtliche Zuordnung von Bedeutung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Verbundene Unternehmen stehen in einem rechtlich definierten Beteiligungs- oder Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnis. Ma\u00dfgeblich ist eine einheitliche wirtschaftliche Einflussnahme. Definition Verbundene Unternehmen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet rechtlich selbstst\u00e4ndige Unternehmen, die durch Beteiligung oder Abh\u00e4ngigkeit miteinander verbunden sind. Verbundene Unternehmen liegen vor, wenn zwischen ihnen ein beherrschender oder abh\u00e4ngiger Einfluss besteht. Die Verbindung ergibt sich [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1966","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1966","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1966\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10695,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1966\/revisions\/10695"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1966"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1966"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1966"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}