{"id":1971,"date":"2026-02-01T01:04:03","date_gmt":"2026-02-01T00:04:03","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/vergleich\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:18","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:18","slug":"vergleich","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/vergleich\/","title":{"rendered":"Vergleich"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Ein Vergleich beendet arbeitsgerichtliche Streitigkeiten einvernehmlich durch gegenseitiges Nachgeben der Parteien. Er ersetzt eine streitige Entscheidung und schafft verbindliche Regelungen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Der Vergleich ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Er ist ein Vertrag, durch den Parteien einen bestehenden Rechtsstreit einvernehmlich und verbindlich beenden. Der Vergleich bewirkt eine abschlie\u00dfende Regelung der streitigen Rechtspositionen durch gegenseitige Zugest\u00e4ndnisse. Er liegt vor, wenn die Parteien ihre urspr\u00fcnglichen Rechtsstandpunkte objektiv teilweise aufgeben. Voraussetzung ist eine wirksame Einigung \u00fcber Inhalt und Reichweite der k\u00fcnftig geltenden Rechte. Der Vergleich kann gerichtlich protokolliert oder au\u00dfergerichtlich abgeschlossen werden. Rechtsgrundlage ist \u00a7 779 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch BGB. Ein gerichtlich protokollierter Vergleich ist nach \u00a7 794 Absatz 1 Nummer 1 Zivilprozessordnung ZPO vollstreckbar. Der Vergleich begr\u00fcndet keinen Anspruch auf eine bestimmte inhaltliche Ausgestaltung. Er ist vom Urteil abzugrenzen, da dieses einseitig durch gerichtliche Entscheidung ergeht. In der Praxis dient der Vergleich der schnellen und endg\u00fcltigen Beendigung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Ein Vergleich beendet arbeitsgerichtliche Streitigkeiten einvernehmlich durch gegenseitiges Nachgeben der Parteien. Er ersetzt eine streitige Entscheidung und schafft verbindliche Regelungen. Definition Der Vergleich ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Er ist ein Vertrag, durch den Parteien einen bestehenden Rechtsstreit einvernehmlich und verbindlich beenden. Der Vergleich bewirkt eine abschlie\u00dfende Regelung der streitigen Rechtspositionen durch gegenseitige Zugest\u00e4ndnisse. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1971","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1971","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1971\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10700,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1971\/revisions\/10700"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1971"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1971"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1971"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}