{"id":1979,"date":"2026-02-01T01:04:03","date_gmt":"2026-02-01T00:04:03","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/verjaehrung\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:18","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:18","slug":"verjaehrung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/verjaehrung\/","title":{"rendered":"Verj\u00e4hrung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Verj\u00e4hrung begrenzt die zeitliche Durchsetzbarkeit arbeitsrechtlicher Anspr\u00fcche. Nach Fristablauf kann die Leistung verweigert werden, ohne dass der Anspruch erlischt.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Verj\u00e4hrung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Verj\u00e4hrung bezeichnet die zeitliche Begrenzung der gerichtlichen Durchsetzbarkeit eines bestehenden Anspruchs aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis. Sie liegt vor, wenn f\u00fcr einen Anspruch eine gesetzlich bestimmte Frist abgelaufen ist. Mit Eintritt der Verj\u00e4hrung entsteht f\u00fcr den Schuldner ein dauerhaftes Leistungsverweigerungsrecht. Der Anspruch bleibt rechtlich bestehen und wird nicht aufgehoben oder umgewandelt. Die regelm\u00e4\u00dfige Verj\u00e4hrung richtet sich nach den Vorschriften des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB). Ma\u00dfgeblich sind insbesondere \u00a7 195 BGB und \u00a7 199 BGB f\u00fcr Beginn und Dauer. Der Fristlauf kn\u00fcpft an Anspruchsentstehung und Kenntnis der anspruchsbegr\u00fcndenden Umst\u00e4nde an. Die Einrede der Verj\u00e4hrung wirkt nur, wenn sie vom Schuldner geltend gemacht wird. Verj\u00e4hrung begr\u00fcndet keine Pflicht zur gerichtlichen Geltendmachung innerhalb der Frist. Sie ist von vertraglichen oder tariflichen Ausschlussfristen abzugrenzen, die den Anspruch selbst erl\u00f6schen lassen. In der Praxis bestimmt Verj\u00e4hrung den \u00e4u\u00dfersten zeitlichen Rahmen f\u00fcr die Durchsetzung arbeitsrechtlicher Forderungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Verj\u00e4hrung begrenzt die zeitliche Durchsetzbarkeit arbeitsrechtlicher Anspr\u00fcche. Nach Fristablauf kann die Leistung verweigert werden, ohne dass der Anspruch erlischt. Definition Verj\u00e4hrung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Verj\u00e4hrung bezeichnet die zeitliche Begrenzung der gerichtlichen Durchsetzbarkeit eines bestehenden Anspruchs aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis. Sie liegt vor, wenn f\u00fcr einen Anspruch eine gesetzlich bestimmte Frist abgelaufen ist. Mit [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1979","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1979","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1979\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10708,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1979\/revisions\/10708"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1979"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1979"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1979"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}