{"id":1981,"date":"2026-02-01T01:04:03","date_gmt":"2026-02-01T00:04:03","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/verleiher\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:18","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:18","slug":"verleiher","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/verleiher\/","title":{"rendered":"Verleiher"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Verleiher ist der Arbeitgeber in der Arbeitnehmer\u00fcberlassung. Er \u00fcberl\u00e4sst Arbeitnehmer zeitlich begrenzt an Dritte bei fortbestehendem Arbeitsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Verleiher ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Verleiher bezeichnet den Arbeitgeber, der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung an einen Dritten \u00fcberl\u00e4sst. Die \u00dcberlassung erfolgt auf Grundlage eines bestehenden Arbeitsvertrages zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer. Voraussetzung ist, dass der Einsatz zeitlich begrenzt und organisatorisch fremdbestimmt festgelegt ist. Rechtsgrundlage ist das Arbeitnehmer\u00fcberlassungsgesetz (A\u00dcG), erg\u00e4nzt durch \u00a7 611a B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB). Der Verleiher bleibt w\u00e4hrend der \u00dcberlassung Arbeitgeber mit Lohnzahlungs- und Sozialversicherungspflichten allein. Eine gesetzliche Verpflichtung zur \u00dcberlassung von Arbeitnehmern besteht f\u00fcr keinen Beteiligten generell. Abzugrenzen ist der Begriff vom Entleiher, der die Arbeitsleistung fachlich anweist vor Ort. In der Praxis bestimmt die Rolle die Zuordnung arbeitsrechtlicher Pflichten im Leiharbeitsverh\u00e4ltnis. Zwischen Arbeitgeber und Entleiher besteht ein gesonderter Arbeitnehmer\u00fcberlassungsvertrag \u00fcber Einsatzbedingungen und Verg\u00fctung. F\u00fcr die Auswahl geeigneter Arbeitnehmer haftet der Arbeitgeber nach allgemeinen Grunds\u00e4tzen des Auswahlverschuldens. Arbeitsschutzpflichten bleiben trotz Einsatzes im fremden Betrieb teilweise beim Arbeitgeber verankert rechtlich.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Verleiher ist der Arbeitgeber in der Arbeitnehmer\u00fcberlassung. Er \u00fcberl\u00e4sst Arbeitnehmer zeitlich begrenzt an Dritte bei fortbestehendem Arbeitsverh\u00e4ltnis. Definition Verleiher ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Verleiher bezeichnet den Arbeitgeber, der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung an einen Dritten \u00fcberl\u00e4sst. Die \u00dcberlassung erfolgt auf Grundlage eines bestehenden Arbeitsvertrages zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer. Voraussetzung ist, dass der Einsatz zeitlich [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1981","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1981","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1981\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10710,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1981\/revisions\/10710"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1981"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1981"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1981"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}