{"id":1987,"date":"2026-02-01T01:04:03","date_gmt":"2026-02-01T00:04:03","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/verpflegungsmehraufwand\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:18","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:18","slug":"verpflegungsmehraufwand","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/verpflegungsmehraufwand\/","title":{"rendered":"Verpflegungsmehraufwand"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Verpflegungsmehraufwand erfasst pauschale Mehrkosten bei beruflicher Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit. Er wird unabh\u00e4ngig vom tats\u00e4chlichen Aufwand steuerlich ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Verpflegungsmehraufwand ist ein steuerrechtlicher Begriff. Verpflegungsmehraufwand bezeichnet pauschalierte Mehrkosten f\u00fcr Verpflegung infolge beruflich veranlasster Abwesenheit von Wohnung und erster T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte. Er liegt vor, wenn eine ausw\u00e4rtige T\u00e4tigkeit mit gesetzlich festgelegter Mindestabwesenheit durchgef\u00fchrt wird. Ma\u00dfgeblich ist allein die Dauer der Abwesenheit, nicht der individuell entstandene Verpflegungsaufwand. Die steuerliche Ber\u00fccksichtigung erfolgt ausschlie\u00dflich \u00fcber gesetzlich bestimmte Pauschbetr\u00e4ge ohne Einzelnachweis. Rechtsgrundlage ist \u00a7 9 Absatz 4a Einkommensteuergesetz (EStG). Verpflegungsmehraufwand kann vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Eine Erstattung tats\u00e4chlicher Verpflegungskosten ist gesetzlich ausgeschlossen. Der Anspruch entf\u00e4llt anteilig, soweit unentgeltliche Mahlzeiten zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Verpflegungsmehraufwand ist von sonstigen Reisekosten wie Fahrt- oder \u00dcbernachtungskosten abzugrenzen. In der Praxis standardisiert Verpflegungsmehraufwand die steuerliche Behandlung beruflich bedingter Verpflegungsausgaben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Verpflegungsmehraufwand erfasst pauschale Mehrkosten bei beruflicher Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit. Er wird unabh\u00e4ngig vom tats\u00e4chlichen Aufwand steuerlich ber\u00fccksichtigt. Definition Verpflegungsmehraufwand ist ein steuerrechtlicher Begriff. Verpflegungsmehraufwand bezeichnet pauschalierte Mehrkosten f\u00fcr Verpflegung infolge beruflich veranlasster Abwesenheit von Wohnung und erster T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte. Er liegt vor, wenn eine ausw\u00e4rtige T\u00e4tigkeit mit gesetzlich festgelegter Mindestabwesenheit durchgef\u00fchrt wird. Ma\u00dfgeblich ist allein die [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1987","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1987","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1987\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10716,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1987\/revisions\/10716"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1987"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1987"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1987"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}