{"id":1989,"date":"2026-02-01T01:04:04","date_gmt":"2026-02-01T00:04:04","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/versammlung\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:19","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:19","slug":"versammlung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/versammlung\/","title":{"rendered":"Versammlung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Versammlung bezeichnet das gemeinsame zeitgleiche Zusammenkommen mehrerer Personen zu einem gemeinsamen Zweck. Ma\u00dfgeblich sind Zweckbezogenheit, Gleichzeitigkeit und \u00f6rtliche Anwesenheit.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Versammlung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur rechtlichen Erfassung kollektiver Zusammenk\u00fcnfte von Besch\u00e4ftigten. Sie bezeichnet das zeitgleiche Zusammenkommen mehrerer Personen an einem Ort zu einem gemeinsamen Zweck. Tatbestandlich ist festgelegt, dass Zweckbezogenheit, zeitliche Gleichzeitigkeit und \u00f6rtliche Anwesenheit objektiv vorliegen. Erfasst sind nur Zusammenk\u00fcnfte mit innerer Verbundenheit der Teilnehmer, unabh\u00e4ngig von formaler Organisation. Der gemeinsame Zweck muss kommunikativ oder meinungsbildend ausgerichtet und nach au\u00dfen erkennbar sein. Reine Konsumorientierung oder zuf\u00e4lliges Nebeneinander erf\u00fcllt die tatbestandlichen Anforderungen rechtlich nicht. Die Versammlung unterf\u00e4llt dem Schutz der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Absatz 1 Grundgesetz. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchf\u00fchrung im Betrieb oder \u00f6ffentlichen Raum besteht nicht. Von einer Versammlung ist die blo\u00dfe Ansammlung ohne gemeinsamen Zweck klar abzugrenzen. In der Praxis strukturiert die Versammlung Beteiligungsrechte und Schutzpflichten bei kollektiven betrieblichen Zusammenk\u00fcnften.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Versammlung bezeichnet das gemeinsame zeitgleiche Zusammenkommen mehrerer Personen zu einem gemeinsamen Zweck. Ma\u00dfgeblich sind Zweckbezogenheit, Gleichzeitigkeit und \u00f6rtliche Anwesenheit. Definition Versammlung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur rechtlichen Erfassung kollektiver Zusammenk\u00fcnfte von Besch\u00e4ftigten. Sie bezeichnet das zeitgleiche Zusammenkommen mehrerer Personen an einem Ort zu einem gemeinsamen Zweck. Tatbestandlich ist festgelegt, dass Zweckbezogenheit, zeitliche Gleichzeitigkeit [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1989","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1989","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1989\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10719,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1989\/revisions\/10719"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1989"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1989"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1989"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}