{"id":1990,"date":"2026-02-01T01:04:04","date_gmt":"2026-02-01T00:04:04","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/versammlungsfreiheit\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:19","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:19","slug":"versammlungsfreiheit","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/versammlungsfreiheit\/","title":{"rendered":"Versammlungsfreiheit"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Versammlungsfreiheit sch\u00fctzt das gemeinsame Zusammenkommen mehrerer Personen zur kollektiven Kommunikation. Erfasst sind nur friedliche und waffenlose Zusammenk\u00fcnfte mit gemeinsamem Zweck.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Versammlungsfreiheit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit verfassungsrechtlichem Bezug zur kollektiven Kommunikation im Betrieb. Sie bezeichnet das grundrechtlich gesch\u00fctzte Recht, sich kollektiv zur gemeinschaftlichen Kommunikation zusammenzufinden. Tatbestandlich ist festgelegt, dass mindestens mehrere Personen zeitgleich anwesend sind und einen gemeinsamen kommunikativen Zweck verfolgen. Gesch\u00fctzt ist nur eine friedliche und waffenlose Zusammenkunft ohne Zwangsaus\u00fcbung durch Teilnehmer. Die Versammlungsfreiheit ist in Artikel 8 Absatz 1 Grundgesetz verankert und unterliegt gesetzlichen Beschr\u00e4nkungen. Beschr\u00e4nkungen sind nur auf Grundlage des Versammlungsgesetzes oder entsprechender Landesgesetze im Einzelfall zul\u00e4ssig. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchf\u00fchrung oder Teilnahme besteht nicht an solchen Zusammenk\u00fcnften. Von der Versammlungsfreiheit abzugrenzen ist die blo\u00dfe Ansammlung ohne gemeinsamen Zweck der Teilnehmer. In der Praxis begr\u00fcndet die Versammlungsfreiheit Schutzpflichten staatlicher Stellen gegen\u00fcber kollektiven Meinungsbekundungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Versammlungsfreiheit sch\u00fctzt das gemeinsame Zusammenkommen mehrerer Personen zur kollektiven Kommunikation. Erfasst sind nur friedliche und waffenlose Zusammenk\u00fcnfte mit gemeinsamem Zweck. Definition Versammlungsfreiheit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit verfassungsrechtlichem Bezug zur kollektiven Kommunikation im Betrieb. Sie bezeichnet das grundrechtlich gesch\u00fctzte Recht, sich kollektiv zur gemeinschaftlichen Kommunikation zusammenzufinden. Tatbestandlich ist festgelegt, dass mindestens mehrere Personen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1990","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1990","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1990\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10720,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1990\/revisions\/10720"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1990"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1990"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1990"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}