{"id":1995,"date":"2026-02-01T01:04:04","date_gmt":"2026-02-01T00:04:04","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/versicherung\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:19","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:19","slug":"versicherung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/versicherung\/","title":{"rendered":"Versicherung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Versicherung bezeichnet die kollektive Absicherung wirtschaftlicher Risiken gegen Beitragszahlung. Sie dient dem Ausgleich individueller Schadens- oder Vorsorgerisiken.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Versicherung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur rechtlichen Absicherung wirtschaftlicher Risiken im Besch\u00e4ftigungskontext. Sie bezeichnet ein Rechtsverh\u00e4ltnis, in dem ein Risiko gegen Entgelt kollektiv auf einen Tr\u00e4ger \u00fcbertragen wird. Tatbestandlich ist festgelegt, dass ein Versicherter Beitr\u00e4ge leistet und bei Eintritt des Versicherungsfalls eine Leistung erh\u00e4lt. Die Versicherung kann privatwirtschaftlich organisiert sein oder als gesetzliche Sozialversicherung mit einkommensabh\u00e4ngiger Finanzierung ausgestaltet werden. Im Arbeitsverh\u00e4ltnis betrifft Versicherung insbesondere Risiken aus Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit oder Haftung des Arbeitnehmers. Eine Versicherung begr\u00fcndet keinen Anspruch auf Leistung ohne Eintritt des vertraglich oder gesetzlich bestimmten Versicherungsfalls. Von ihr abzugrenzen ist die blo\u00dfe R\u00fccklagebildung ohne kollektiven Risikoausgleichsmechanismus in Unternehmen. Der Risikoausgleich erfolgt durch Zusammenfassung vieler Einzelrisiken innerhalb einer Versichertengemeinschaft auf Dauer. In der Praxis strukturiert sie die finanzielle Absicherung arbeitsbezogener Lebensrisiken von Besch\u00e4ftigten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Versicherung bezeichnet die kollektive Absicherung wirtschaftlicher Risiken gegen Beitragszahlung. Sie dient dem Ausgleich individueller Schadens- oder Vorsorgerisiken. Definition Versicherung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur rechtlichen Absicherung wirtschaftlicher Risiken im Besch\u00e4ftigungskontext. Sie bezeichnet ein Rechtsverh\u00e4ltnis, in dem ein Risiko gegen Entgelt kollektiv auf einen Tr\u00e4ger \u00fcbertragen wird. Tatbestandlich ist festgelegt, dass ein Versicherter Beitr\u00e4ge [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1995","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1995","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1995\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10726,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1995\/revisions\/10726"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1995"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1995"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1995"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}