{"id":20,"date":"2026-02-01T01:03:23","date_gmt":"2026-02-01T00:03:23","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/abnahme\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:17","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:17","slug":"abnahme","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/abnahme\/","title":{"rendered":"Abnahme"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Abnahme kennzeichnet die rechtliche Billigung einer Werkleistung nach Fertigstellung durch den Besteller. Sie markiert den \u00dcbergang zentraler Rechtsfolgen im Werkvertragsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Abnahme ist ein werkvertragsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet die Entgegennahme des hergestellten Werkes mit Billigung als vertragsgem\u00e4\u00df geschuldet. Die Abnahme beendet das Erf\u00fcllungsstadium und leitet das Gew\u00e4hrleistungsstadium des Werkvertrags rechtlich ein. Eine Abnahme liegt vor, wenn das Werk abnahmereif fertiggestellt und dem Besteller zur Pr\u00fcfung \u00fcberlassen ist. Die Erkl\u00e4rung kann ausdr\u00fccklich oder konkludent erfolgen und unterliegt keiner besonderen Form. Rechtsgrundlage ist \u00a7 640 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch BGB, erg\u00e4nzt durch \u00a7 641 BGB zur Verg\u00fctungsf\u00e4lligkeit. Unwesentliche M\u00e4ngel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung, sofern die geschuldete Funktion im Wesentlichen gegeben ist. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchf\u00fchrung besteht nicht, solange keine Abnahmereife erreicht ist. Abnahme ist von blo\u00dfer Nutzung oder Inbetriebnahme ohne Billigungswirkung abzugrenzen. In der Praxis steuert die Abnahme Verg\u00fctungsf\u00e4lligkeit, Gefahr\u00fcbergang, Verj\u00e4hrungsbeginn und Beweislast im Werkvertragsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Abnahme kennzeichnet die rechtliche Billigung einer Werkleistung nach Fertigstellung durch den Besteller. Sie markiert den \u00dcbergang zentraler Rechtsfolgen im Werkvertragsverh\u00e4ltnis. Definition Abnahme ist ein werkvertragsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet die Entgegennahme des hergestellten Werkes mit Billigung als vertragsgem\u00e4\u00df geschuldet. Die Abnahme beendet das Erf\u00fcllungsstadium und leitet das Gew\u00e4hrleistungsstadium des Werkvertrags rechtlich ein. Eine Abnahme [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-20","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/20","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/20\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8723,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/20\/revisions\/8723"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=20"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=20"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=20"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}