{"id":2000,"date":"2026-02-01T01:04:04","date_gmt":"2026-02-01T00:04:04","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/versteigerung\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:19","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:19","slug":"versteigerung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/versteigerung\/","title":{"rendered":"Versteigerung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Versteigerung bezeichnet den Verkauf einer Sache an den Meistbietenden durch Zuschlag. Der Vertragsschluss erfolgt unmittelbar mit Annahme des h\u00f6chsten Gebots.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Versteigerung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit zivilrechtlicher Pr\u00e4gung zur Abwicklung von Kaufvertr\u00e4gen. Er beschreibt ein Verfahren, bei dem mehrere Personen auf Aufforderung konkurrierende Gebote abgeben. Der Tatbestand liegt vor, wenn Angebote zeitlich gestaffelt eingehen und \u00f6ffentlich \u00fcberboten werden. Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, sobald der Zuschlag durch den Versteigerer erkl\u00e4rt ist. Rechtsgrundlage ist \u00a7 156 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch, abgek\u00fcrzt BGB, der die Versteigerung normativ einordnet. Mit dem Zuschlag nimmt der Versteigerer das h\u00f6chste Gebot verbindlich an. Die Versteigerung begr\u00fcndet keinen Anspruch auf Zuschlag vor dessen tats\u00e4chlicher Erteilung. Vom freih\u00e4ndigen Verkauf ist die Versteigerung abzugrenzen, da der Vertragsschluss zwingend an den Zuschlag ankn\u00fcpft. Die rechtliche Wirkung der Versteigerung tritt unter Anwesenden ohne zeitliche Verz\u00f6gerung ein. In der Praxis wird das Verfahren zur transparenten Preisermittlung bei beweglichen Sachen eingesetzt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Versteigerung bezeichnet den Verkauf einer Sache an den Meistbietenden durch Zuschlag. Der Vertragsschluss erfolgt unmittelbar mit Annahme des h\u00f6chsten Gebots. Definition Versteigerung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit zivilrechtlicher Pr\u00e4gung zur Abwicklung von Kaufvertr\u00e4gen. Er beschreibt ein Verfahren, bei dem mehrere Personen auf Aufforderung konkurrierende Gebote abgeben. Der Tatbestand liegt vor, wenn Angebote zeitlich [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-2000","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2000","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2000\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10731,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2000\/revisions\/10731"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2000"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=2000"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=2000"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}