{"id":2005,"date":"2026-02-01T01:04:04","date_gmt":"2026-02-01T00:04:04","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/vertrauensvolle-zusammenarbeit\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:19","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:19","slug":"vertrauensvolle-zusammenarbeit","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/vertrauensvolle-zusammenarbeit\/","title":{"rendered":"Vertrauensvolle Zusammenarbeit"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Vertrauensvolle Zusammenarbeit beschreibt eine verbindliche Verhaltensnorm zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie verpflichtet beide Seiten zu einem kooperativen Umgang im betrieblichen Alltag.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Vertrauensvolle Zusammenarbeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff der Betriebsverfassung mit normativer Bindungswirkung. Er bezeichnet die rechtlich verpflichtende Kooperationsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bei der Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben. Die Vertrauensvolle Zusammenarbeit verlangt ein fortdauerndes Verhalten nach Ma\u00dfst\u00e4ben von Offenheit, Fairness und gegenseitiger R\u00fccksichtnahme. Voraussetzung ist das Bestehen eines Betriebsrats und die Aus\u00fcbung betriebsverfassungsrechtlicher Rechte oder Pflichten. Beide Betriebspartner haben ihre Handlungen am Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs auszurichten. Die Pflicht wirkt als Generalklausel auf Inhalt, Auslegung und Grenzen s\u00e4mtlicher Beteiligungsrechte ein. Rechtsgrundlage ist \u00a7 2 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) als unmittelbar geltendes Gesetzesrecht. Eine Verpflichtung zur Aufgabe bestehender Interessengegens\u00e4tze wird durch Vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht begr\u00fcndet. Abzugrenzen ist der Begriff von einer einseitigen Loyalit\u00e4tspflicht gegen\u00fcber dem Arbeitgeber. Die Vertrauensvolle Zusammenarbeit besitzt praktische Bedeutung f\u00fcr Informationspflichten, Mitbestimmungsverfahren und den laufenden betrieblichen Dialog.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Vertrauensvolle Zusammenarbeit beschreibt eine verbindliche Verhaltensnorm zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie verpflichtet beide Seiten zu einem kooperativen Umgang im betrieblichen Alltag. Definition Vertrauensvolle Zusammenarbeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff der Betriebsverfassung mit normativer Bindungswirkung. Er bezeichnet die rechtlich verpflichtende Kooperationsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bei der Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben. Die Vertrauensvolle Zusammenarbeit verlangt ein [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-2005","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2005","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2005\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10736,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2005\/revisions\/10736"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2005"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=2005"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=2005"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}