{"id":2008,"date":"2026-02-01T01:04:04","date_gmt":"2026-02-01T00:04:04","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/vertrieb\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:19","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:19","slug":"vertrieb","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/vertrieb\/","title":{"rendered":"Vertrieb"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Vertrieb bezeichnet die organisatorische Umsetzung des Absatzes von Waren oder Dienstleistungen. Er b\u00fcndelt verkaufsbezogene T\u00e4tigkeiten entlang definierter Absatzwege.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Vertrieb ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur funktionalen Einordnung absatzbezogener T\u00e4tigkeiten im Unternehmen. Er umfasst die organisatorische Vorbereitung, Durchf\u00fchrung und Steuerung des Verkaufs von Waren oder Dienstleistungen. Vertrieb erfasst sowohl den unmittelbaren Vertragsabschluss als auch die physische oder organisatorische Distribution. Voraussetzung ist eine betriebliche Absatzstruktur mit festgelegten Zust\u00e4ndigkeiten und definierten Vertriebswegen. Die T\u00e4tigkeit im Vertrieb kann durch angestellte Arbeitnehmer oder selbstst\u00e4ndige Absatzmittler ausge\u00fcbt werden. Der Vertrieb erfolgt direkt gegen\u00fcber Endkunden oder indirekt unter Einschaltung weiterer Marktstufen. Die arbeitsvertragliche Ausgestaltung richtet sich nach \u00a7 611a B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB). Ein bestimmtes Verg\u00fctungs- oder Provisionsmodell wird durch Vertrieb nicht vorgegeben. Abzugrenzen ist Vertrieb von Marketing als vorgelagerter marktorientierter Analyse- und Kommunikationsfunktion. Der Vertrieb besitzt praktische Bedeutung f\u00fcr Aufgabenverteilung, Zielvorgaben und Leistungssteuerung im Arbeitsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Vertrieb bezeichnet die organisatorische Umsetzung des Absatzes von Waren oder Dienstleistungen. Er b\u00fcndelt verkaufsbezogene T\u00e4tigkeiten entlang definierter Absatzwege. Definition Vertrieb ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur funktionalen Einordnung absatzbezogener T\u00e4tigkeiten im Unternehmen. Er umfasst die organisatorische Vorbereitung, Durchf\u00fchrung und Steuerung des Verkaufs von Waren oder Dienstleistungen. Vertrieb erfasst sowohl den unmittelbaren Vertragsabschluss als auch [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-2008","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2008","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2008\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10739,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2008\/revisions\/10739"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2008"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=2008"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=2008"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}