{"id":2025,"date":"2026-02-01T01:04:04","date_gmt":"2026-02-01T00:04:04","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/vorruhestand\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:20","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:20","slug":"vorruhestand","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/vorruhestand\/","title":{"rendered":"Vorruhestand"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Der Vorruhestand beschreibt das vorzeitige Ausscheiden \u00e4lterer Arbeitnehmer aus dem Erwerbsleben. Er beruht auf vertraglichen oder kollektivrechtlichen Regelungen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Vorruhestand ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Vorruhestand bezeichnet ein eigenst\u00e4ndiges Rechtsverh\u00e4ltnis zwischen Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses und Beginn des gesetzlichen Ruhestands. Er ist dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitspflicht ganz oder teilweise vorzeitig entf\u00e4llt. Vorruhestand liegt vor, wenn die Freistellung auf einer arbeitsvertraglichen, tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelung beruht. Die Tatbestandsvoraussetzungen erfordern regelm\u00e4\u00dfig ein bestimmtes Lebensalter sowie eine festgelegte \u00dcberbr\u00fcckungsdauer. W\u00e4hrend dieser Phase werden h\u00e4ufig betriebliche Leistungen oder Zusch\u00fcsse erbracht. Die Ausgestaltung kann Regelungen zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung enthalten. Versorgungsanwartschaften aus betrieblicher Altersversorgung k\u00f6nnen dabei unverfallbar werden. Rechtsgrundlage hierf\u00fcr ist \u00a7 1 Absatz 1 Satz 2 Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Der Eintritt in den Ruhestand erfolgt zeitlich nachgelagert und rechtlich getrennt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einf\u00fchrung eines Vorruhestand besteht nicht. Vom Altersteilzeitmodell unterscheidet sich der Vorruhestand durch die vollst\u00e4ndige oder \u00fcberwiegende Freistellung ohne fortbestehende Arbeitsleistung. In der Praxis wird Vorruhestand zur sozialvertr\u00e4glichen Personalreduzierung in Unternehmen eingesetzt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Der Vorruhestand beschreibt das vorzeitige Ausscheiden \u00e4lterer Arbeitnehmer aus dem Erwerbsleben. Er beruht auf vertraglichen oder kollektivrechtlichen Regelungen. Definition Vorruhestand ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Vorruhestand bezeichnet ein eigenst\u00e4ndiges Rechtsverh\u00e4ltnis zwischen Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses und Beginn des gesetzlichen Ruhestands. Er ist dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitspflicht ganz oder teilweise vorzeitig entf\u00e4llt. Vorruhestand liegt vor, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-2025","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2025","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2025\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10756,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2025\/revisions\/10756"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2025"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=2025"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=2025"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}