{"id":2026,"date":"2026-02-01T01:04:05","date_gmt":"2026-02-01T00:04:05","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/vorsatz\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:20","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:20","slug":"vorsatz","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/vorsatz\/","title":{"rendered":"Vorsatz"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Vorsatz bezeichnet das bewusste und gewollte Herbeif\u00fchren eines rechtlich relevanten Erfolgs. Der Vorsatz setzt Kenntnis der Umst\u00e4nde und eine entsprechende innere Willensrichtung voraus.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Vorsatz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Vorsatz beschreibt eine Form des Verschuldens, bei der eine Person wissentlich und willentlich handelt. Er liegt vor, wenn der Handelnde die ma\u00dfgeblichen Umst\u00e4nde kennt und den Erfolg herbeif\u00fchren will oder akzeptiert. Ma\u00dfgeblich ist die innere Willensrichtung im Zeitpunkt der Handlung. Vorsatz ist gegeben, wenn der Eintritt des Schadens zumindest als m\u00f6glich erkannt wird. Der Erfolg wird dabei zumindest billigend in Kauf genommen. F\u00fcr die Tatbestandsverwirklichung gen\u00fcgt die bewusste Steuerung des Verhaltens. Eine besondere Motivlage oder Sch\u00e4digungsabsicht ist nicht erforderlich. Vorsatz ist neben der Fahrl\u00e4ssigkeit eine eigenst\u00e4ndige Verschuldensform. Rechtsgrundlage ist \u00a7 276 Absatz 1 und Absatz 3 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB). Im Arbeitsrecht beeinflusst Vorsatz den Umfang der pers\u00f6nlichen Haftung des Arbeitnehmers. Bei vors\u00e4tzlicher Pflichtverletzung greift die Haftungsprivilegierung regelm\u00e4\u00dfig nicht. Der Vorsatz begr\u00fcndet keinen eigenst\u00e4ndigen Anspruch auf Schadensersatz. Von grober Fahrl\u00e4ssigkeit unterscheidet sich Vorsatz durch das bewusste Wollen oder Akzeptieren des Erfolgs. In der Praxis ist Vorsatz f\u00fcr Haftungsfragen und Pflichtverletzungen im Arbeitsverh\u00e4ltnis bedeutsam.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Vorsatz bezeichnet das bewusste und gewollte Herbeif\u00fchren eines rechtlich relevanten Erfolgs. Der Vorsatz setzt Kenntnis der Umst\u00e4nde und eine entsprechende innere Willensrichtung voraus. Definition Vorsatz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Vorsatz beschreibt eine Form des Verschuldens, bei der eine Person wissentlich und willentlich handelt. Er liegt vor, wenn der Handelnde die ma\u00dfgeblichen Umst\u00e4nde kennt [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-2026","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2026","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2026\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10757,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2026\/revisions\/10757"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2026"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=2026"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=2026"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}