{"id":2027,"date":"2026-02-01T01:04:05","date_gmt":"2026-02-01T00:04:05","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/vorschuss\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:20","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:20","slug":"vorschuss","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/vorschuss\/","title":{"rendered":"Vorschuss"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Der Vorschuss ist eine vorzeitige Geldleistung vor Entstehung oder F\u00e4lligkeit eines Anspruchs. Im Arbeitsverh\u00e4ltnis betrifft er meist k\u00fcnftiges Arbeitsentgelt oder zu erwartende Aufwendungen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Vorschuss ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Vorschuss bezeichnet eine vorzeitige Geldleistung des Arbeitgebers vor Entstehung oder F\u00e4lligkeit eines Verg\u00fctungsanspruchs. Er dient der zeitlichen Vorverlagerung einer Zahlung auf k\u00fcnftig geschuldete Leistungen. Vorschuss liegt vor, wenn die Zahlung ohne bestehende F\u00e4lligkeit des zugrunde liegenden Anspruchs erfolgt. Die tatbestandliche Voraussetzung ist das Bestehen eines k\u00fcnftigen oder erwarteten Zahlungsanspruchs. Dieser Anspruch muss dem Grunde nach bestimmbar sein. Im Arbeitsverh\u00e4ltnis betrifft Vorschuss regelm\u00e4\u00dfig Arbeitsentgelt oder erstattungsf\u00e4hige Aufwendungen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Vorschuss besteht nur bei Gesch\u00e4ftsbesorgung f\u00fcr zu ersetzende Auslagen. Rechtsgrundlage hierf\u00fcr sind \u00a7 670 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) und \u00a7 675 BGB. Ein Vorschuss auf Arbeitslohn ist ohne vertragliche Regelung grunds\u00e4tzlich freiwillig. Vorschuss begr\u00fcndet keinen eigenst\u00e4ndigen Verg\u00fctungsanspruch des Arbeitnehmers. Von der Abschlagszahlung unterscheidet sich Vorschuss durch die fehlende F\u00e4lligkeit des Hauptanspruchs. In der Praxis wird Vorschuss zur \u00dcberbr\u00fcckung kurzfristiger finanzieller Bedarfe im Arbeitsverh\u00e4ltnis eingesetzt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Der Vorschuss ist eine vorzeitige Geldleistung vor Entstehung oder F\u00e4lligkeit eines Anspruchs. Im Arbeitsverh\u00e4ltnis betrifft er meist k\u00fcnftiges Arbeitsentgelt oder zu erwartende Aufwendungen. Definition Vorschuss ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Vorschuss bezeichnet eine vorzeitige Geldleistung des Arbeitgebers vor Entstehung oder F\u00e4lligkeit eines Verg\u00fctungsanspruchs. Er dient der zeitlichen Vorverlagerung einer Zahlung auf k\u00fcnftig geschuldete Leistungen. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-2027","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2027","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2027\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10758,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2027\/revisions\/10758"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2027"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=2027"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=2027"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}