{"id":2028,"date":"2026-02-01T01:04:05","date_gmt":"2026-02-01T00:04:05","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/vorsichtsprinzip\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:20","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:20","slug":"vorsichtsprinzip","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/vorsichtsprinzip\/","title":{"rendered":"Vorsichtsprinzip"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Das Vorsichtsprinzip verpflichtet zur zur\u00fcckhaltenden Bewertung von Verm\u00f6gens- und Ertragslagen. Es dient der Vermeidung einer \u00dcberbewertung bei ungewissen zuk\u00fcnftigen Entwicklungen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Vorsichtsprinzip ist ein handelsrechtliches Bewertungsprinzip. Vorsichtsprinzip bezeichnet den Grundsatz, nach dem Verm\u00f6genswerte und Schulden unter Ber\u00fccksichtigung erkennbarer Risiken zu bewerten sind. Es verlangt eine tendenziell niedrigere Bewertung von Verm\u00f6gen und eine h\u00f6here Bewertung von Verpflichtungen. Vorsichtsprinzip liegt vor, wenn bei Unsicherheiten keine Gewinnerh\u00f6hung, sondern eine ergebnisneutrale oder belastende Bewertung erfolgt. Tatbestandlich vorausgesetzt ist eine bestehende Bewertungsunsicherheit zum Abschlussstichtag. Dabei sind vorhersehbare Risiken und Verluste zu ber\u00fccksichtigen, auch wenn sie noch nicht realisiert sind. Nicht realisierte Gewinne d\u00fcrfen hingegen nicht angesetzt werden. Rechtsgrundlage ist \u00a7 252 Absatz 1 Nummer 4 Handelsgesetzbuch (HGB). Das Vorsichtsprinzip wirkt durch das Imparit\u00e4tsprinzip und das Realisationsprinzip konkretisierend. Eine willk\u00fcrliche Unterbewertung tats\u00e4chlicher Verm\u00f6genslagen ist hiervon nicht gedeckt. Vom Stetigkeitsprinzip unterscheidet sich das Vorsichtsprinzip durch seine risikoorientierte Bewertungsrichtung. In der Praxis beeinflusst das Vorsichtsprinzip ma\u00dfgeblich Ansatz, Bewertung und R\u00fcckstellungsbildung im Jahresabschluss.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Das Vorsichtsprinzip verpflichtet zur zur\u00fcckhaltenden Bewertung von Verm\u00f6gens- und Ertragslagen. Es dient der Vermeidung einer \u00dcberbewertung bei ungewissen zuk\u00fcnftigen Entwicklungen. Definition Vorsichtsprinzip ist ein handelsrechtliches Bewertungsprinzip. Vorsichtsprinzip bezeichnet den Grundsatz, nach dem Verm\u00f6genswerte und Schulden unter Ber\u00fccksichtigung erkennbarer Risiken zu bewerten sind. Es verlangt eine tendenziell niedrigere Bewertung von Verm\u00f6gen und eine h\u00f6here [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-2028","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2028","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2028\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10759,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2028\/revisions\/10759"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2028"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=2028"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=2028"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}