{"id":2033,"date":"2026-02-01T01:04:05","date_gmt":"2026-02-01T00:04:05","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/vorstellungskosten\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:20","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:20","slug":"vorstellungskosten","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/vorstellungskosten\/","title":{"rendered":"Vorstellungskosten"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Vorstellungskosten bezeichnen erstattungsf\u00e4hige Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Bewerbungsgespr\u00e4ch. Sie entstehen vor Abschluss eines Arbeitsvertrages.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Vorstellungskosten ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet notwendige Aufwendungen von Bewerbenden im Zusammenhang mit einem konkreten Vorstellungstermin. Erfasst sind nur solche Kosten, die objektiv durch die Teilnahme am Auswahlgespr\u00e4ch veranlasst sind. Vorstellungskosten liegen vor, wenn eine Einladung oder Aufforderung durch den potenziellen Arbeitgebenden erfolgt ist. Voraussetzung ist ein sachlicher Zusammenhang zwischen Aufwendung, Termin und angestrebter Stellenbesetzung. Die Erstattungsf\u00e4higkeit richtet sich nach den Umst\u00e4nden des Einzelfalls und der Erforderlichkeit der Aufwendungen. Rechtsgrundlage ist \u00a7 670 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch, kurz BGB, bei vorvertraglicher Einladung. Vorstellungskosten umfassen regelm\u00e4\u00dfig Fahrtkosten sowie ausnahmsweise notwendige \u00dcbernachtungskosten bei erheblicher Entfernung. Eine Verpflichtung zur Erstattung besteht nicht bei ausdr\u00fccklichem vorherigem Ausschluss der Kosten\u00fcbernahme. Vorstellungskosten begr\u00fcnden keinen Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages oder auf Ersatz entgangener Arbeitszeit. Sie sind von Reisekosten im bestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnis abzugrenzen, die anderen rechtlichen Ma\u00dfst\u00e4ben unterliegen. Die Regelung ist praxisrelevant f\u00fcr die rechtssichere Gestaltung von Bewerbungsverfahren und Einladungsschreiben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Vorstellungskosten bezeichnen erstattungsf\u00e4hige Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Bewerbungsgespr\u00e4ch. Sie entstehen vor Abschluss eines Arbeitsvertrages. Definition Vorstellungskosten ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet notwendige Aufwendungen von Bewerbenden im Zusammenhang mit einem konkreten Vorstellungstermin. Erfasst sind nur solche Kosten, die objektiv durch die Teilnahme am Auswahlgespr\u00e4ch veranlasst sind. Vorstellungskosten liegen vor, wenn eine Einladung [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-2033","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2033","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2033\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10764,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2033\/revisions\/10764"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2033"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=2033"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=2033"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}