{"id":2039,"date":"2026-02-01T01:04:05","date_gmt":"2026-02-01T00:04:05","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/wachstumspolitik\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:20","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:20","slug":"wachstumspolitik","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/wachstumspolitik\/","title":{"rendered":"Wachstumspolitik"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Wachstumspolitik bezeichnet staatliches Handeln zur F\u00f6rderung einer dauerhaften Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit. Der Begriff wird arbeitsbezogen als makro\u00f6konomischer Rahmen betrieblicher Entwicklung verwendet.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Wachstumspolitik ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er beschreibt staatliche Ma\u00dfnahmen zur F\u00f6rderung eines angemessenen und stetigen Wirtschaftswachstums. Wachstumspolitik zielt auf die Verbesserung gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen f\u00fcr Produktion, Besch\u00e4ftigung und Wertsch\u00f6pfung. Tatbestandlich erforderlich ist ein staatlich gesetzter Ma\u00dfnahmenrahmen mit wirtschaftsstruktureller Ausrichtung. Die Ma\u00dfnahmen betreffen insbesondere Wettbewerb, Infrastruktur, Kapitalbildung, Bildung und technologischen Fortschritt. Wachstumspolitik wirkt mittelbar auf Arbeitsm\u00e4rkte, ohne individualrechtliche Steuerungselemente zu enthalten. Funktionale Rechtsgrundlage ist das Stabilit\u00e4ts- und Wachstumsgesetz (StabG) als ordnungspolitischer Referenzrahmen. Eine unmittelbare Verpflichtung einzelner Arbeitgeber zur Umsetzung ergibt sich daraus nicht. Wachstumspolitik ist von kurzfristiger Konjunkturpolitik mit prim\u00e4r nachfragesteuernder Zielrichtung abzugrenzen. In der betrieblichen Praxis bildet Wachstumspolitik einen externen Orientierungsrahmen f\u00fcr unternehmerische Planungs- und Besch\u00e4ftigungsentscheidungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Wachstumspolitik bezeichnet staatliches Handeln zur F\u00f6rderung einer dauerhaften Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit. Der Begriff wird arbeitsbezogen als makro\u00f6konomischer Rahmen betrieblicher Entwicklung verwendet. Definition Wachstumspolitik ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er beschreibt staatliche Ma\u00dfnahmen zur F\u00f6rderung eines angemessenen und stetigen Wirtschaftswachstums. Wachstumspolitik zielt auf die Verbesserung gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen f\u00fcr Produktion, Besch\u00e4ftigung und Wertsch\u00f6pfung. Tatbestandlich erforderlich [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-2039","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2039","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2039\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10770,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2039\/revisions\/10770"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2039"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=2039"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=2039"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}