{"id":2050,"date":"2026-02-01T01:04:05","date_gmt":"2026-02-01T00:04:05","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/wartezeit-arbeitsrecht\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:20","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:20","slug":"wartezeit-arbeitsrecht","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/wartezeit-arbeitsrecht\/","title":{"rendered":"Wartezeit (Arbeitsrecht)"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Wartezeit bezeichnet einen gesetzlich festgelegten Zeitraum bis zum Eintritt arbeitsrechtlicher Schutzwirkungen. Sie begrenzt Anspr\u00fcche zeitlich vor deren voller Entstehung.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Wartezeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen gesetzlich oder kollektivrechtlich bestimmten Mindestzeitraum eines bestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnisses vor dem Eintritt bestimmter Rechtsfolgen. Die Wartezeit liegt vor, wenn das Arbeitsverh\u00e4ltnis eine festgelegte Dauer rechtlich ununterbrochen bestanden hat. Voraussetzung ist das Fortbestehen desselben Arbeitsverh\u00e4ltnisses ohne rechtliche Beendigung oder Neubeginn. Die Wartezeit ist insbesondere Voraussetzung f\u00fcr den allgemeinen K\u00fcndigungsschutz sowie f\u00fcr den vollen Urlaubsanspruch. Ma\u00dfgebliche Rechtsgrundlagen sind das K\u00fcndigungsschutzgesetz (K\u00fcndigungsschutzgesetz, KSchG) und das Bundesurlaubsgesetz (Bundesurlaubsgesetz, BUrlG). W\u00e4hrend der Wartezeit besteht kein Anspruch auf Anwendung des allgemeinen K\u00fcndigungsschutzes nach dem KSchG. Die Wartezeit begr\u00fcndet keinen Ausschluss sonstiger arbeitsrechtlicher Unwirksamkeitsgr\u00fcnde einer K\u00fcndigung. Sie ist von der vertraglich vereinbarten Probezeit als schuldrechtlicher Regelung abzugrenzen. In der Praxis bestimmt die Wartezeit den Zeitpunkt, ab dem zentrale arbeitsrechtliche Schutzvorschriften eingreifen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Wartezeit bezeichnet einen gesetzlich festgelegten Zeitraum bis zum Eintritt arbeitsrechtlicher Schutzwirkungen. Sie begrenzt Anspr\u00fcche zeitlich vor deren voller Entstehung. Definition Wartezeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen gesetzlich oder kollektivrechtlich bestimmten Mindestzeitraum eines bestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnisses vor dem Eintritt bestimmter Rechtsfolgen. Die Wartezeit liegt vor, wenn das Arbeitsverh\u00e4ltnis eine festgelegte Dauer rechtlich [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-2050","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2050","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2050\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10781,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2050\/revisions\/10781"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2050"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=2050"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=2050"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}