{"id":2063,"date":"2026-02-01T01:04:05","date_gmt":"2026-02-01T00:04:05","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/werbungskosten\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:21","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:21","slug":"werbungskosten","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/werbungskosten\/","title":{"rendered":"Werbungskosten"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Werbungskosten erfassen beruflich veranlasste Aufwendungen zur Einkommenserzielung. Sie mindern die steuerliche Bemessungsgrundlage.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Werbungskosten sind ein einkommensteuerrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung steuerpflichtiger Einnahmen aus nichtselbstst\u00e4ndiger T\u00e4tigkeit. Werbungskosten liegen vor, wenn ein objektiver beruflicher Veranlassungszusammenhang mit steuerbaren Einnahmen besteht. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen weder privat veranlasst noch ausdr\u00fccklich steuerlich ausgeschlossen sind. Die Abziehbarkeit setzt eine tats\u00e4chliche wirtschaftliche Belastung des Steuerpflichtigen voraus. Ma\u00dfgebliche Rechtsgrundlage ist \u00a7 9 Einkommensteuergesetz (EStG). Werbungskosten werden grunds\u00e4tzlich einzeln nachgewiesen oder pauschal ber\u00fccksichtigt. Ein pauschaler Abzug erfolgt unabh\u00e4ngig vom tats\u00e4chlichen Aufwand in gesetzlich festgelegter H\u00f6he. Werbungskosten begr\u00fcnden keinen Anspruch auf steuerliche Ber\u00fccksichtigung privater Lebensf\u00fchrungskosten. Sie sind von Betriebsausgaben abzugrenzen, die Eink\u00fcnfte aus selbstst\u00e4ndiger T\u00e4tigkeit betreffen. In der Praxis betreffen Werbungskosten insbesondere Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten und beruflich veranlasste Reisekosten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Werbungskosten erfassen beruflich veranlasste Aufwendungen zur Einkommenserzielung. Sie mindern die steuerliche Bemessungsgrundlage. Definition Werbungskosten sind ein einkommensteuerrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung steuerpflichtiger Einnahmen aus nichtselbstst\u00e4ndiger T\u00e4tigkeit. Werbungskosten liegen vor, wenn ein objektiver beruflicher Veranlassungszusammenhang mit steuerbaren Einnahmen besteht. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen weder privat veranlasst noch ausdr\u00fccklich [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-2063","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2063","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2063\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10794,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2063\/revisions\/10794"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2063"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=2063"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=2063"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}