{"id":2069,"date":"2026-02-01T01:04:06","date_gmt":"2026-02-01T00:04:06","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/werkvertrag\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:21","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:21","slug":"werkvertrag","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/werkvertrag\/","title":{"rendered":"Werkvertrag"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Ein Werkvertrag regelt die Herstellung eines bestimmten Arbeitserfolgs gegen Verg\u00fctung. Ma\u00dfgeblich ist das geschuldete Ergebnis, nicht die blo\u00dfe T\u00e4tigkeit.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Werkvertrag ist ein arbeitsrechtlicher Begriff im Sinne eines auf Erfolg gerichteten Austauschverh\u00e4ltnisses. Er verpflichtet den Unternehmer zur Herstellung eines bestimmten Werkerfolgs gegen Zahlung einer vereinbarten Verg\u00fctung. Ein Werkvertrag liegt vor, wenn ein abgrenzbares Werk objektiv festgelegt ist vertraglich. Der geschuldete Erfolg ist konkret bestimmbar, \u00fcberpr\u00fcfbar und dem Unternehmer wirtschaftlich zurechenbar. Die Leistungserbringung erfolgt eigenverantwortlich mit eigener Organisation ohne Eingliederung in betriebliche Weisungsstrukturen. Zeit, Ort und Art der Ausf\u00fchrung werden nicht durch fortlaufende Einzelweisungen bestimmt. Der Unternehmer tr\u00e4gt das Erfolgsrisiko und haftet f\u00fcr M\u00e4ngel bis zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Abnahme. Rechtsgrundlage ist \u00a7 631 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) als zentrale zivilrechtliche Norm ma\u00dfgebliche. Die Verg\u00fctung wird regelm\u00e4\u00dfig erst mit Abnahme des hergestellten Werks f\u00e4llig rechtlich. Der Werkvertrag begr\u00fcndet kein Arbeitsverh\u00e4ltnis und vermittelt keinen arbeitsrechtlichen Bestandsschutz f\u00fcr Besch\u00e4ftigte. Abzugrenzen ist der Werkvertrag vom Arbeitsvertrag durch fehlende pers\u00f6nliche Abh\u00e4ngigkeit des Leistenden. Die Einordnung steuert Verg\u00fctung, Haftung, Mitbestimmung und sozialversicherungsrechtliche Folgen im betrieblichen Einsatz.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Ein Werkvertrag regelt die Herstellung eines bestimmten Arbeitserfolgs gegen Verg\u00fctung. Ma\u00dfgeblich ist das geschuldete Ergebnis, nicht die blo\u00dfe T\u00e4tigkeit. Definition Werkvertrag ist ein arbeitsrechtlicher Begriff im Sinne eines auf Erfolg gerichteten Austauschverh\u00e4ltnisses. Er verpflichtet den Unternehmer zur Herstellung eines bestimmten Werkerfolgs gegen Zahlung einer vereinbarten Verg\u00fctung. Ein Werkvertrag liegt vor, wenn ein abgrenzbares [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-2069","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2069","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2069\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10800,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2069\/revisions\/10800"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2069"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=2069"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=2069"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}