{"id":2077,"date":"2026-02-01T01:04:06","date_gmt":"2026-02-01T00:04:06","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/widerruf\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:21","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:21","slug":"widerruf","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/widerruf\/","title":{"rendered":"Widerruf"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Widerruf bezeichnet die einseitige Aufhebung einer zuvor abgegebenen rechtlichen Erkl\u00e4rung. Er wirkt nur unter gesetzlich oder vertraglich festgelegten Voraussetzungen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Widerruf ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die einseitige empfangsbed\u00fcrftige Erkl\u00e4rung zur Beendigung oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung einer bestehenden Rechtswirkung. Widerruf liegt vor, wenn eine zuvor wirksam abgegebene Willenserkl\u00e4rung rechtlich aufgehoben werden soll. Voraussetzung ist, dass das Widerrufsrecht gesetzlich vorgesehen oder wirksam vertraglich vorbehalten ist. Die Erkl\u00e4rung muss dem betroffenen Erkl\u00e4rungsempf\u00e4nger tats\u00e4chlich zugehen, um Wirksamkeit zu entfalten. Im Arbeitsverh\u00e4ltnis betrifft Widerruf insbesondere Vertragsbedingungen, Zusatzleistungen oder einseitige Leistungszusagen. Ein Widerruf von Arbeitsbedingungen ist nur zul\u00e4ssig, wenn ein entsprechender Vorbehalt vereinbart wurde. Dabei sind die Grenzen des billigen Ermessens nach \u00a7 315 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch, kurz BGB, einzuhalten. Fehlt ein Widerrufsvorbehalt, ist eine Vertrags\u00e4nderung nur durch \u00c4nderungsk\u00fcndigung m\u00f6glich. Widerruf begr\u00fcndet keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung der bisherigen Vertragsgestaltung. Er ist von R\u00fccktritt und Anfechtung als eigenst\u00e4ndigen Gestaltungsrechten abzugrenzen. Widerruf besitzt praktische Relevanz f\u00fcr die flexible Anpassung arbeitsvertraglicher Regelungen unter rechtlich kontrollierten Voraussetzungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Widerruf bezeichnet die einseitige Aufhebung einer zuvor abgegebenen rechtlichen Erkl\u00e4rung. Er wirkt nur unter gesetzlich oder vertraglich festgelegten Voraussetzungen. Definition Widerruf ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die einseitige empfangsbed\u00fcrftige Erkl\u00e4rung zur Beendigung oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung einer bestehenden Rechtswirkung. Widerruf liegt vor, wenn eine zuvor wirksam abgegebene Willenserkl\u00e4rung rechtlich aufgehoben werden soll. Voraussetzung ist, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-2077","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2077","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2077\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10808,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2077\/revisions\/10808"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2077"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=2077"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=2077"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}