{"id":2079,"date":"2026-02-01T01:04:06","date_gmt":"2026-02-01T00:04:06","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/widerrufsvorbehalt\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:21","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:21","slug":"widerrufsvorbehalt","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/widerrufsvorbehalt\/","title":{"rendered":"Widerrufsvorbehalt"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Widerrufsvorbehalt bezeichnet die arbeitsvertragliche M\u00f6glichkeit des Arbeitgebers, eine zugesagte Leistung einseitig aufzuheben. Er ist nur unter gesetzlich begrenzten Voraussetzungen wirksam.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Widerrufsvorbehalt ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Er bezeichnet eine vertragliche Regelung, die dem Arbeitgeber die einseitige Beendigung einer zugesagten Leistung erm\u00f6glicht. Ein Widerrufsvorbehalt liegt vor, wenn eine bereits entstandene arbeitsvertragliche Leistungspflicht unter aufl\u00f6sende Bedingungen gestellt ist. Voraussetzung ist, dass die widerrufliche Leistung in Art und Umfang eindeutig bestimmt ist. Weiterhin m\u00fcssen sachliche Gr\u00fcnde f\u00fcr den Widerruf vertraglich festgelegt sein. Der Widerruf unterliegt der Inhaltskontrolle nach den Vorschriften \u00fcber Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen. Ma\u00dfgebliche Rechtsgrundlagen sind \u00a7 308 Nummer 4 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch, kurz BGB, sowie \u00a7 307 BGB. Die Aus\u00fcbung des Widerrufs erfordert die Wahrung billigen Ermessens nach \u00a7 315 BGB. Widerrufsvorbehalt begr\u00fcndet keinen Anspruch auf dauerhaften Erhalt der widerruflich ausgestalteten Leistung. Er ist vom Freiwilligkeitsvorbehalt abzugrenzen, der das Entstehen eines Anspruchs von vornherein ausschlie\u00dft. Widerrufsvorbehalt besitzt praktische Relevanz f\u00fcr die flexible Gestaltung variabler Verg\u00fctungsbestandteile im Arbeitsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Widerrufsvorbehalt bezeichnet die arbeitsvertragliche M\u00f6glichkeit des Arbeitgebers, eine zugesagte Leistung einseitig aufzuheben. Er ist nur unter gesetzlich begrenzten Voraussetzungen wirksam. Definition Widerrufsvorbehalt ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Er bezeichnet eine vertragliche Regelung, die dem Arbeitgeber die einseitige Beendigung einer zugesagten Leistung erm\u00f6glicht. Ein Widerrufsvorbehalt liegt vor, wenn eine bereits entstandene arbeitsvertragliche Leistungspflicht unter aufl\u00f6sende [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-2079","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2079","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2079\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10810,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2079\/revisions\/10810"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2079"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=2079"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=2079"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}