{"id":2083,"date":"2026-02-01T01:04:06","date_gmt":"2026-02-01T00:04:06","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/wiedereinstellung\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:21","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:21","slug":"wiedereinstellung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/wiedereinstellung\/","title":{"rendered":"Wiedereinstellung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Wiedereinstellung bezeichnet die erneute Begr\u00fcndung eines zuvor beendeten Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Sie setzt eine rechtliche Unterbrechung und einen neuen Vertragsschluss voraus.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Wiedereinstellung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Wiedereinstellung bezeichnet die erneute Begr\u00fcndung eines zuvor rechtlich beendeten Arbeitsverh\u00e4ltnisses zwischen denselben Vertragsparteien. Wiedereinstellung liegt vor, wenn das fr\u00fchere Arbeitsverh\u00e4ltnis wirksam geendet hat und anschlie\u00dfend ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen ist. Erforderlich ist eine zeitliche Unterbrechung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses, die rechtlich nicht nur vor\u00fcbergehend ausgestaltet ist. Der Anspruch auf Wiedereinstellung kann als Nebenpflicht aus dem fr\u00fcheren Arbeitsverh\u00e4ltnis entstehen, wenn nach dessen Beendigung ma\u00dfgebliche Umst\u00e4nde entfallen. Rechtsgrundlage ist der Grundsatz von Treu und Glauben gem\u00e4\u00df \u00a7 242 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB). Wiedereinstellung begr\u00fcndet keinen Fortbestand des fr\u00fcheren Arbeitsverh\u00e4ltnisses, sondern einen Anspruch auf erneuten Vertragsschluss. Sie ist von der vorl\u00e4ufigen Weiterbesch\u00e4ftigung abzugrenzen, bei der das Arbeitsverh\u00e4ltnis rechtlich nicht beendet ist. In der Praxis ist Wiedereinstellung insbesondere nach wirksamer K\u00fcndigung relevant, wenn der K\u00fcndigungsgrund nachtr\u00e4glich wegf\u00e4llt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Wiedereinstellung bezeichnet die erneute Begr\u00fcndung eines zuvor beendeten Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Sie setzt eine rechtliche Unterbrechung und einen neuen Vertragsschluss voraus. Definition Wiedereinstellung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Wiedereinstellung bezeichnet die erneute Begr\u00fcndung eines zuvor rechtlich beendeten Arbeitsverh\u00e4ltnisses zwischen denselben Vertragsparteien. Wiedereinstellung liegt vor, wenn das fr\u00fchere Arbeitsverh\u00e4ltnis wirksam geendet hat und anschlie\u00dfend ein neuer Arbeitsvertrag [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-2083","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2083","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2083\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10815,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2083\/revisions\/10815"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2083"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=2083"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=2083"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}